Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 147/2013 vom 29.01.2013

Tarifrunde der Krankenhausärzte

Am 10. Januar haben die Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern begonnen. Der Marburger Bund fordert eine lineare Erhöhung von 6 % sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit und Modifikationen beim Bereitschaftsdienst. Die Forderungen haben insgesamt ein Volumen von rund 13 % und würden die Krankenhäuser mit über 500 Millionen Euro jährlich belasten.

Die kommunalen Krankenhäuser haben das Forderungspaket als unfinanzierbar zurückgewiesen. Der für das Jahr 2013 festgesetzte Orientierungswert für die Kostensteigerungen der Krankenhäuser beträgt lediglich 2 %. Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Krankenhausinstituts schrieb 2011 jede dritte Klinik rote Zahlen. Vor dem Hintergrund, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arzt in den vergangenen Jahren gesunken ist, stößt auch die Forderung nach einer weiteren Verkürzung von Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst bei den Arbeitgebern auf Unverständnis. Die Tarifverhandlungen werden am 21./22. Januar 2013 sowie am 5./6. Februar 2013 fortgesetzt. Im Einzelnen fordert der Marburger Bund:

  • lineare Entgelterhöhung um 6 Prozent,
  • Änderung der Regelungen und Voraussetzung zur Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit,
  • Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitsgrenze (ohne Nennung einer konkreten Stundenzahl),
  • Erhöhung des Tabellenentgelts um 400 Euro für Arzte, die ihre Zustimmung zu Opt-Out erklären,
  • Abschluss eines eigenen Tarifvertrages analog zum TV-Ärzte/VKA für Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Der Vertrag soll eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Die Arbeitgeber rechnen mit einer schwierigen Tarifrunde für die rund 51.000 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Der Verhandlungsführer der VKA, Joachim Finklenburg, machte deutlich, dass die finanziellen Möglichkeiten der Kliniken und die Wunschvorstellungen des Marburger Bundes sehr weit auseinander lägen.

Mit Blick auf die Forderung nach einer weiteren Verkürzung der Arbeitszeit und der Bereitschaftsdienste erklärte die VKA, dass Arbeitszeit und Bereitschaftsdienste bereits im Tarifvertrag, durch das deutsche Arbeitszeitgesetz und mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ausreichend und umfassend geregelt seien. Dies verhindere überlange Schichten und eine Überbelastung im Bereitschaftsdienst. Außerdem wurden in der letzten Tarifrunde die Regelungen zum Bereitschaftsdienst weitgehend bis Ende 2015 festgeschrieben, um den Krankenhäusern Planungssicherheit zu ermöglichen.

Der Marburger Bund hat erneut seine Forderungen zu den Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen in die Tarifrunde der Krankenhausärzte eingebracht. Die VKA hat deutlich gemacht, dass diese Forderung kein Verhandlungsgegenstand dieser Tarifrunde sein könne. Die VKA ist aber bereit, die vom Marburger Bund abgebrochenen Verhandlungen für die Ärzte im Gesundheitsdienst wieder aufzunehmen. Dies müsse aber in eigenständigen Verhandlungen und nicht vermischt mit der Tarifrunde für die Krankenhäuser geschehen. (Quelle: DStGB-Aktuell vom 18.01.2013)

Az.: III/2 563

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