Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 539/2005 vom 30.06.2005
Tagesordnung für Ratssitzungen
Bei der Festsetzung der Tagesordnung für eine Ratssitzung braucht der Bürgermeister Vorschläge einzelner Ratsmitglieder, die nicht von dem nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gesetzlich vorgeschriebenen Ouorum unterstützt werden, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (OVG NRW, Beschluß vom 14.07.2004, 15 A 1248/04). Allerdings ist der Rat befugt, das Initiativrecht nach § 48 Abs. 1, 2 GO durch Regelung in der Geschäftsordnung zu erweitern (OVG NRW, Urteil vom 30.03.2004, 15 A 2360/02).
Az.: I/2 020-08-48