Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 58/2012 vom 24.01.2012

Tag der Verkehrssicherheit

Am 16. Juni 2012 findet der Tag der Verkehrssicherheit statt. Städte und Gemeinden können ihre Verkehrssicherheitsarbeit präsentieren. Die Verkehrssicherheitsarbeit ist trotz jahrzehntelangen Erfolgs kein Selbstläufer. Im Jahr 2011 sind die Unfälle mit Personenschäden und die Zahl der Todesopfer erstmals seit vielen Jahren wieder gestiegen.

Seit einigen Jahren ist traditionell der dritte Samstag im Juni in Deutschland der Tag der Verkehrssicherheit. Dieser Tag fällt 2012 auf den 16. Juni. Dieser Tag soll bundesweit Anlass sein, mit Veranstaltungen und Aktionen rund um die Verkehrssicherheit über das Thema zu informieren und die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.

Für Städte und Gemeinden ist eine Beteiligung eine gute Gelegenheit, ihre Verkehrssicherheitsarbeit darzustellen oder zusammen mit Partnern, wie Verbänden der Verkehrssicherheitsarbeit, den öffentlichen Personennahverkehrsverbänden oder Verkehrsverbänden von Verkehrsteilnehmern, gemeinsam auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Städten und Gemeinden hinzuwirken.

Die meisten Verkehrsunfälle finden innerorts statt. Erfreulicherweise hat es im Jahr 2011 auf der Grundlage der Zahlen der ersten zehn Monate leicht abgenommen (rund -1 %). Allerdings haben die Unfälle mit Personenschaden um 4,6 % zugenommen. Die Anzahl der Todesopfer ist sogar um 6,5 % höher als in den ersten zehn Monaten des Jahres 2011.

Unter der Internetadresse www.tag-der-verkehrssicherheit.de hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat eine Plattform aufgebaut, die sowohl Informationen über vergangene Verkehrssicherheitstage enthält, als auch die Möglichkeit, sich auf den diesjährigen Tag vorzubereiten. Als Hilfsmittel sind u. a. Checklisten und Logos herunterzuladen. Darüber hinaus können eigene örtliche, regionale oder überregionale Aktionen auf der Webseite angemeldet werden, um eine breite Öffentlichkeit sowie die Presseöffentlichkeit darüber zu informieren.

Az.: III 151-40

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