Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 251/2021 vom 13.04.2021

Tag der Städtebauförderung am 8. Mai 2021

Am 8. Mai 2021 sind erneut bundesweit alle Städte und Gemeinden herzlich eingeladen, sich am Tag der Städtebauförderung zu beteiligen, um ihre Projekte, Planungen und Erfolge vorzustellen. Die Pandemie erfordert neue Wege, die es auch ermöglichen, digital die positiven Wirkungen der Städtebauförderung zu vermitteln, Engagement zu würdigen und zur Mitwirkung anzuregen.

So bieten sich beispielsweise virtuelle (Stadt-)Rundgänge und Besichtigungen an, um die Erfolge der Städtebauförderung vor Ort erlebbar zu machen. Stadtentwicklung in Online-Dialogen, virtuelle Gesprächsrunden und Live-Streams zu einem gemeinsamen Thema eröffnen neue Chancen der Kommunikation.

Soziale Medien oder Videobeiträge können einen Blick in aktuelle Projekte Ihrer Stadt gewähren. Aber auch klassische Formate wie Broschüren und Publikationen bieten, gedruckt oder als PDF, eine gute Gelegenheit, über Ihre Aktivitäten zu informieren.

Die Anmeldung für den Tag der Städtebauförderung ist auf der Website www.tag-der-staedtebaufoerderung.de bis zum 30. April 2021 möglich.

Im Downloadbereich finden sich in bewährter Form Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie die für das Jubiläum entwickelte Programmmarke.

Die Aktivitäten der Kommunen am Tag der Städtebauförderung sind als investitionsvorbereitende bzw. -begleitende Maßnahmen Bestandteil der geförderten Gesamtmaßnahme und insoweit förderfähig. Je nach Land gelten unterschiedliche Richtlinien. Es empfiehlt sich daher, die Förderfähigkeit der Aktivitäten im Vorfeld mit den jeweiligen Ansprechpersonen abzustimmen.

Az.: 20.2.2-002 mag

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