Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 155/2015 vom 23.02.2015

Tag der Städtebauförderung am 09.05.2015

Am 9. Mai 2015 wird erstmalig der „Tag der Städtebauförderung“ als ein bundesweiter Aktionstag stattfinden. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, DStGB sowie Deutschem Städtetag. Sein Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken.

Die StGB NRW-Geschäftsstelle möchte noch einmal auf den „Tag der Städtebauförderung“ am 09.05.2015 hinweisen. An diesem Tag soll es vor allem in den Programmgebieten der Städtebauförderung viele unterschiedliche Veranstaltungen geben, die eine breite Öffentlichkeit zur Beteiligung und Mitgestaltung einladen und über Ziele, Inhalte und Ergebnisse der Städtebauförderung informieren. Insoweit wird der Erfolg des „Tag der Städtebauförderung“ entscheidend von der Teilnahme zahlreicher Städte und Gemeinden abhängen.

Interessierte Städte und Gemeinden können ein bundesweites Format als Bühne zur Präsentation ihrer Stadt- oder Gebietsentwicklung nutzen. Teilnehmen kann eine Gemeinde ohne weiteren Aufwand mit einer bereits geplanten Veranstaltung. Es ist natürlich ebenso möglich, eine ganz neue Maßnahme am „Tag der Städtebauförderung“ vorzustellen oder Ergebnisse öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

Förderfähigkeit der Teilnahme

Aktivitäten der Kommunen am „Tag der Städtebauförderung“ werden in den meisten Bundesländern als investitionsvorbereitender beziehungsweise -begleitender Bestandteil einer geförderten Gesamtmaßnahme betrachtet. Einzelne Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit sind somit prinzipiell förderfähig. Städte und Gemeinden sollten hierzu ihre zuständige Förderstelle befragen.

Verbindliche Vorgaben für Veranstaltungen gibt es kaum: Die Veranstaltungen sollen am 09.05.2015 stattfinden und die geplanten Aktivitäten sollten lediglich im inhaltlichen Zusammenhang zu Maßnahmen der Städtebauförderung stehen — egal ob abgeschlossen, laufend oder erst geplant. Von Stadtrundgängen über Baustellenbesichtigungen und Gebäudeeröffnungen bis hin zu Planungswerkstätten und Zukunftskonferenzen: eine Vielzahl an Veranstaltungsformaten ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht.

Organisation und Bewerbung

Interessierten Städten und Gemeinden wird Hilfe angeboten, die die Organisation und Bewerbung erleichtern soll. Sofern sich eine Stadt oder Gemeinde am „Tag der Städtebauförderung“ angemeldet hat, erhält sie ein Servicepaket mit Postern, Flyern und Postkarten zur Städtebauförderung, ein ausführliches Handbuch mit Informationen zu Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie unverbindliche Vorlagen für Plakate und Flyer zur Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit.

Städte und Gemeinden können sich bis zum 15.03.2015 anmelden auf der Internetseite www.tag-der-staedtebaufoerderung.de . Betreuender Service ist die Agentur für den Tag der Städtebauförderung, c/o Schulten Stadt- und Raumentwicklung, Kaiserstraße 22, 44135 Dortmund, Telefon: 02 31 / 39 69 43-10, Ansprechpartner: Ivonne Fischer-Krapohl, Matthias Herding, Birte Kepp, E-Mail: kontakt@tag-der-staedtebaufoerderung.de .

Az.: II gr-ko

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