Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 381/2011 vom 19.08.2011

System und Kontrolle der Lkw-Maut

Der Vorsitzende des Bundestagsverkehrsausschusses, Dr. Anton Hofreiter, und seine Fraktion haben mit einer Kleinen Anfrage Informationen zur Mauterhebung auf bundesdeutschen Autobahnen und Bundesfernstraßen eingeholt. Insbesondere haben sie sich nach Kontrolldichte und nach der Anzahl der Fahrzeuge erkundigt, die im automatischen bzw. manuellen System der Mauterhebung registriert werden. Aus den Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache Nr. 17/6181 und 17/6695) gehen einige interessante Aspekte der Mauterhebung hervor, die auch für ein gegebenenfalls später auszuweitendes System der Mauterhebung von Interesse sein könnten.

Aus den Antworten geht u. a. hervor, dass die Bundesregierung mit einem Dreijahreszeitraum für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Mauterhebung rechnet. Sie lässt unwidersprochen, dass im Verlauf des Jahres 2012 mit der Vorbereitung der Vergabe begonnen werden muss. Hinsichtlich der bestehenden Einrichtungen und Anlagen der Mauterhebung enthält der aktuelle Vertrag mit Toll Collect die Klauseln, dass alle Mautanlagen kostenlos auf den Bund oder einem Dritten bei Vertragsende übertragen werden können. Dies gilt offenbar auch für die Mautgeräte, da der Bund für jedes ausgegebene Fahrzeuggerät (On-Board-Unit) einen Geldbetrag an die Toll Collect GmbH zahlt.

Die Bundesregierung informiert weiter darüber, dass sie nicht die genaue Anzahl der entweder im automatischen oder manuellen Mautsystem registrierten Fahrzeuge kennt. Allerdings sind im automatischen Mautsystem 700.000 unterschiedliche Kennzeichen und im manuellen Mautsystem rund 800.000 unterschiedliche Kennzeichen registriert. Unsicherheiten ergeben sich insoweit, als nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fahrzeug im Verlauf des Jahres mehrere Kennzeichen erhält. Die durchschnittliche Fahrtweite auf mautpflichtigen Straßen betrug 2010 rund 85 Kilometer pro Mautfahrt. Insgesamt wurden 2010 von inländischen mautpflichtigen Fahrzeugen ca. 16,4 Mrd. Kilometer auf die mautpflichtigen Streckennetze zurückgelegt, von ausländischen Fahrzeugen ca. 9,1 Mrd. Kilometer.

Die Kontrolle, ob die Fahrzeuge im Mautsystem angemeldet sind, folgt im Rahmen von Betriebskontrollen, allerdings auch durch mobile Straßenkontrollen und in Form von automatischen Kontrollen. Automatische Kontrollen werden mittels der quer über den Bundesautobahnen errichteten „Mautbrücken“ durchgeführt, die nicht ständig in Funktion sind, sondern nur zeitweise „über das gesamte Bundesgebiet rollierend in den Kontrollmodus geschaltet“ werden.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Durchführung von Kontrollen für den Betrieb des Mautsystems ein wesentlicher Kostenfaktor sei. Dieser Kostenfaktor steige mit zusätzlichen Streckenteilen an. Einen konkreten Starttermin für die Einbeziehung der Bundesstraßen in das Lkw-Mautsystem kann die Bundesregierung noch nicht geben.

Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zur Mauterhebung auf bundesdeutschen Autobahnen und Bundesfernstraßen (17/5998) und der Weiterentwicklung der Mauterhebung auf bundesdeutschen Autobahnen und Bundesfernstraßen (17/6572) sind als Bundestagsdrucksachen Nr. 17/6181 und 17/6695 veröffentlicht und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de veröffentlicht.

Az.: III 644-05

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search