Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 658/2003 vom 21.08.2003

Support-Konzept

Die e-nitiative.nrw hat ein Support-Konzept erstellt, das eine Arbeitsteilung zwischen den Lehrerinnen und Lehrern (First-Level-Support) und dem Schulträger (Second-Level-Support) vorsieht.

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuß hatte zu diesem Konzept in seiner Sitzung am 25. September 2002 in Grevenbroich folgenden Beschluß gefaßt:

„1. Der Ausschuß hält die in dem Konzept „Wartung und Pflege von IT-Ausstattungen in Schulen – eine Orientierungshilfe für Schulen und Schulträger“ vorgenommene Abgrenzung zwischen First-Level-Support und Second-Level-Support für sinnvoll und richtig. Allerdings kann diese Abgrenzung nur dann zweckentsprechend umgesetzt werden, wenn sowohl das Land als auch die Schulträger die Funktionsfähigkeit der ihnen zugewiesenen Support-Ebenen sicherstellen.

2. Solange das Land nicht bereit ist, im Rahmen einer Grundsatzvereinbarung klarzustellen, mit welchen Mitteln es den Schulen die Wahrnehmung des First-Level-Supports ermöglichen will, kann der Ausschuß sich die Orientierungshilfe als Empfehlung an die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes nicht zu eigen machen. Gleichwohl stimmt er einer Veröffentlichung der Orientierungshilfe als Ergebnis eines Workshops der e-nitiative zu, wenn in dieser Veröffentlichung auf die bestehende Problemlage hingewiesen wird.“

Das Land NRW hat bislang nicht mitgteilt, mit welchen Mitteln es den First-Level-Support sicherstellen will. Vor dem Hintergrund des Beschlusses hatte die Geschäftsstelle zunächst davon abgesehen, das Support-Konzept den Mitgliedskommunen zur Verfügung zu stellen. Da die Geschäftsstelle jedoch inzwischen einige Anfragen hinsichtlich des Inhaltes dieses Konzeptes erhalten hat, ist die Angelegenheit nochmals im Ausschuß beraten worden. Das Konzept können interessierte Mitgliedskommunen numehr im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformation und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/e-Initiative abgerufen.


Az.: IV/2 240-10/3

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