Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 818/2005 vom 03.11.2005

Sunriseperiod der .eu-Domain für Kommunen

Die Registrierung von Kommunen auf Erteilung einer neuen Domain mit der Endung ".eu" muss entgegen erster anders lautender Berichte über die gleichen Registrare erfolgen, die auch für alle anderen Antragsteller zuständig sind (vgl. den Link zu diesen in StGB NRW-Mitteilung 752/2005). Dies konnte der Städte- und Gemeindebund NRW vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) in Erfahrung bringen. Dieses wird als Validierungsagent (siehe ebd.) innerhalb der am 07.12.2005 beginnenden Sunriseperiod von den Registraren die Antragsunterlagen erhalten und über die Berechtigung entscheiden. Ein Antrag beim LDS selbst ist nicht möglich.

Den Antragsunterlagen müssen voraussichtlich keine weiteren Nachweise hinsichtlich des Rechts am Namen, z.B. der Kommune selbst, oder ihrer öffentlichen Einrichtungen etc., für die eine Domain beantragt wird, beigefügt sein. Der Antrag beim Registrar sollte jedoch vom Hauptverwaltungsbeamten unterzeichnet und mit dem Gemeindesiegel gestempelt sein.

Die Geschäftsstelle erwartet in Kürze nähere Informationen und wird an dieser Stelle hierüber berichten.

Az.: G/3-1 805-00

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