Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 182/2004 vom 12.02.2004

Sunrise-Period für .eu-Domains

Bevor grundsätzlich jedermann ab Herbst 2004 Internet-Adressen mit der Endung (Top-Level Domain) ".eu" wird registrieren können, soll es eine zweistufige "Sunrise Period" geben.Zunächst können Inhaber von Markenrechten sowie die Regierungen der Mitgliedsstaaten ihre Domains anmelden. Ebenfalls Vorrang haben hier schon Listen mit geographischen Bezeichnungen wie Städten oder Regionen. Näheres ist zu den Listen derzeit leider nicht öffentlich bekannt.

Anschließend folgen in der zweiten Stufe alle übrigen Rechteinhaber. Welche Rechte genau dies sein werden, ist derzeit ebenfalls noch nicht bekannt. Denkbar sind Firmen- und Namensrechte.

Im ersten Jahr rechnet der durch eine Ausschreibung ermittelte Registrar EURid mit bis zu einer Million .eu-Adressen. EURid will über Landes-Registries die Registrierung im November 2004 starten. Die Höhe der Registrierungsgebühren stehen noch nicht fest.

Az.: G/3-1 805-00

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