Jahresinterview über
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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 752/2005 vom 06.10.2005
Sunrise-Period für .eu-Domain
Die erste Sunrise-Period für die Vorabregistrierung von Internetadressen unter der neuen Top-Level-Domain (TLD) ".eu" beginnt am 07.12.2005. Dies teilte die Registry EURid am 06.10.2005 auf seiner Homepage www.eurid.eu mit. Ab diesem Zeitpunkt können u.a. geographische Angaben von Berechtigten als Domainname angemeldet werden. Diese werden dann bevorzugt registriert. Ab dem 07.02.2006 können weitere besonders Berechtigte, z.B. Firmeninhaber ohne registrierte Marke, in einer zweiten Sunrise-Period eine Vorabeintragung beantragen. Nach dem 07.04.2006 kann dann jedermann eine .eu-Domain beantragen
Die Anträge haben grundsätzlich (außer Gebietskörperschaften, s.u.) über Registrare zu erfolgen. Diese finden sich u.a. unter list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm. Während der Sunrise Periods verlangen die Registrare Zuschläge von 80,- bis 250,- EUR je Domain.
In der Sunrise-Period müssen die Rechte der Antragsteller schriftlich nachgewiesen werden. Hierbei erfolgt die Abwicklung über eine im Internet liegende WHOIS-Sunrise-Datenbank, die demnächst freigeschaltet wird. Nach Eingang des Antrags und Erhalt einer Bestätigungs-Mail hat man 40 Tage Zeit, das behauptete Recht anhand solcher Unterlagen beim "Validation Agent" PricewaterhouseCoopers zu belegen. Diese können sein: ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Beschluss einer authorisierten Behörde oder eine Kopie hiervon, durch die der beantragte Name verliehen wurde.
Für Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen wird das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik die Registrar- und Validierungsagentenfunktion wahrnehmen. Sobald weitere Einzelheiten bekannt sind, werden wir unverzüglich informieren.
Az.: G/3-1 805-00