Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 23/2000 vom 05.01.2000

Suchtvorbeugung

Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW hat eine Broschüre mit dem Titel "Suchtvorbeugung in der medizinischen Praxis" veröffentlicht, die zehn Hinweise für die Sekundärprävention enthält. Neben den klassischen Aufgabenfeldern der Suchtvorbeugung, der Arbeit mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Kindern und Jugendlichen insbesondere in Kindergärten und Schulen kommt dem medizinischen Sektor eine ganz besondere Bedeutung sowohl auf dem Gebiet der Primärprävention als auch in der Sekundärprävention zu.

Verschiedene Studien belegen, daß sich Konsumenten von legalen und illegalen Drogen häufig zunächst an einen Arzt oder eine Ärztin wenden. Im Rahmen von Routineanamnesen sowie persönlichen und schriftlichen Befragungen lassen sich körperliche, soziale und psychische Indikatoren eines beginnenden Mißbrauchsverhaltens ermitteln.

Die Broschüre, die kostenlos beim MFJFG NRW, 40190 Düsseldorf, angefordert werden kann, enthält grundlegende Kurzinformationen u.a. zu Anzeichen einer beginnenden Suchgefährdung, Merkmalen einer effektiven Suchtvorbeugung, Kooperations- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Ansprechpartnerinnen und -partnern vor Ort.

Az.: III/2 541

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