Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 653/2013 vom 02.09.2013

Suche nach Maßnahmen gegen Anstieg der Strompreise

Eine Reihe von neuen Vorschlägen zur Senkung der Strompreise wird zurzeit kontrovers diskutiert. Diese zielen darauf ab, einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, bis eine Reform des EEG vollzogen ist. Die Vorschläge reichen von einer Deckelung der EEG-Umlage und einer Mitfinanzierung der KfW-Bank über eine Streckung der EEG-Umlage von 20 auf 30 Jahre, einem Moratorium für Förderung von Neuanlagen bis hin zu Eingriffsmöglichkeiten der Bundesbehörden in die Tarifgestaltung der Energieversorger.

Bei den Vorschlägen handelt es sich um kurzfristige Änderungen und Übergangsregelungen. Um den Kostenanstieg und seine Ursachen tatsächlich zu begrenzen, brauchen wir zügig ein langfristiges EEG-Konzept, das allen Beteiligten mehr Planungssicherheit und Transparenz bietet. Die Diskussion um eine Begrenzung der Strompreise wird fortgesetzt. Politik und einzelne Verbände sind mit neuen Vorschlägen aufgetreten, um einem weiteren Anstieg der Energiekosten entgegenzusteuern.

EEG-Umlagefinanzierung über Steuereinnahmen

So schlägt der Verband der Verbraucherzentralen vor, einen Teil der Kosten aus der EEG-Umlage herauszunehmen und über Steuereinnahmen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Außerdem sollen Anlagenbetreiber zur Finanzierung der Kosten für die Subventionierung von Sonnen- und Windstrom herangezogen werden. Sobald die Anlagen abgeschrieben sind - im Falle von Investitionen in eine Solaranlage z. B. nach 15 bis 20 Jahren - könnten auch die Anlagenbetreiber eine Abgabe entrichten.

Preisaufsicht für Grundversorgungstarife

Neben dem Ansatz die Stromsteuer zu senken, schlägt die SPD in einem 10-Punkte-Sofortprogramm vor, die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Eingriffsmöglichkeiten auf die Preisgestaltung der Energieversorger auszustatten. Ziel soll es sein, die gesunkenen Börsenpreise an die Haushalte weiterzugeben, in dem eine behördliche Kontrolle über die Tarifgestaltung der Energieversorger in der Grundversorgung eingeführt wird. Danach werden die Energieversorger verpflichtet, ihre Grundversorgertarife an die BNetzA zu melden. Diese erhält preisregulierende Eingriffsmöglichkeiten, für die Fälle, in denen die Grundversorgertarife um mehr als zehn Prozent vom niedrigsten Vergleichspreis innerhalb einer Region nach oben abweichen, was etwa 2 Cent pro kWh entspricht.

Auch Greenpeace fordert die Wiedereinführung einer Preisgenehmigung für Grundversorgungstarife, um dem weiteren Strompreisanstieg zu begegnen. In einem ersten Schritt sollen jedoch zunächst die Kartellbehörden untersuchen, ob Energiekonzerne oder Stadtwerke mit ihren Grundversorgungstarifen eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Greenpeace fordert darüber hinaus die Industrievergünstigungen zu reduzieren.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte den Vorschlag als irreführend. In keinem Land der EU sei der Wettbewerb im Energiebereich derart intensiv wie in Deutschland. Kunden in Deutschland haben eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten und der Wettbewerb zwischen den einzelnen Unternehmen sei äußerst intensiv. Stattdessen müsse man den Kern der Probleme angehen, der in den hohen Abgaben am Strompreis liegen würde. Dazu zählen staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die staatlich bereits regulierten Netzentgelte. Auch Bundesumweltminister Altmaier äußerte sich skeptisch zu dem Vorschlag. Er ist der Ansicht, hierdurch könne ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage nicht verhindert werden.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) entgegnete dem 10-Punkte-Programm der SPD, dass die energieintensive Industrie stärker bei der Mitfinanzierung der Energiewende berücksichtigt werden müsse. Die Senkung der Stromsteuer sei dagegen ungeeignet zur Strompreissenkung. Diese habe einen nur geringen Kosten dämpfenden Effekt. Zudem sende sie auch das falsche Signal aus, dass Energie künftig billiger werde.

Deckelung der EEG-Umlage

CDU/CSU sprechen sich für eine feste Deckelung der EEG-Umlage, die bei 4,5 Cent pro Kilowattstunde liegen könnte, aus. Die fehlende Differenz zwischen Börsenstrompreis und staatlicher Vergütung soll über einen Fonds der KfW-Bank zwischenfinanziert werden und von den Verbrauchern später abbezahlt werden. Einen ähnlichen Vorschlag hat auch der Deutsche Gewerkschaftsbund gemacht. Um die Belastungen aus der Erneuerbaren-Energien-Förderung für die Verbraucher zu strecken, hatte dieser kürzlich angeregt, die Finanzierung durch die EEG-Umlage statt über einen Zeitraum von 20 auf 30 Jahre auszudehnen. Auch hier soll die KfW als Zwischenfinanzierer einspringen.

Aussetzung der Förderung von Neuanlagen

Die FDP hat darüber hinaus den Vorschlag unterbreitet, die Förderung von Wind- und Solaranlagen bis zu einem neuen EEG auszusetzen.

Für den Anstieg der Energiekosten werden verschiedene Gründe herangezogen, die im Folgenden zusammenfassend dargestellt werden sollen. Im Fokus der Diskussion stehen vor allem die EEG-bedingten Förderkosten. Der starke Zubau Erneuerbarer-Energien-Anlagen führt zu einem Anstieg der Vergütungsansprüche in Höhe der Fördersätze nach dem derzeitigen EEG. Ein Teil der Förderkosten wird im Folgejahr auf die Verbraucher durch die EEG-Umlage umgelegt. Gezahlt wird dabei die Differenz zwischen der Vergütungssumme und dem, was mit dem Strom an der Börse erzielt wird. Diese Differenz läuft in einem Sammelkonto auf und wird im folgenden Jahr auf die Stromrechnungen der Endverbraucher umgelegt. Umso größer die Differenz ist, umso größer ist das Defizit, dass durch die EEG-Umlage von den Verbrauchern bezahlt werden muss.

Der starke Anstieg erneuerbarer Energien hat infolge des Einspeisevorrangs und der gesetzlichen Pflicht, den Strom an der Börse anzubieten, darüber hinaus zur Folge, dass die Börsenstrompreise sinken. Das Stromangebot wird dadurch erweitert und verdrängt diejenigen Kraftwerke mit den höchsten Produktionskosten, also die jeweils teuersten Anbieter, aus dem Markt. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird, desto stärker wird der konventionelle Strom vom Markt verdrängt. Der niedrige Börsenpreis erhöht die EEG-Umlage, denn zum einen steigt die Menge des mit fester Einspeisevergütung versehenen Stroms aus Wind und Sonne. Zum anderen erhöht sich bei niedrigem Börsenpreis die Differenz zwischen der festen Einspeisevergütung und dem Erlös, die wiederum Grundlage der EEG-Umlage ist.

Zu den EEG-bedingten Kosten zählen auch die Umlagen für Wind-Offshore-Anlagen als auch Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen. Im ersteren Fall dürfen Kosten, die den Windanlagenbetreibern dadurch entstehen, dass die Netzbetreiber die Anlagen nicht anschließen und ihren Strom abnehmen können, bis zu einer bestimmten Höhe auf den Strompreis umgelegt werden. Dies wird in der Debatte ebenfalls als ein Problem für den Anstieg der Kosten gesehen. Da auch für KWK-Anlagen eine gesetzliche Vergütung (KWK-Zuschlag) eingeführt wurde, wird auch diese nach demselben Prinzip wie die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher verteilt.

Als Kostenursache werden auch die Befreiungsmöglichkeiten von der EEG-Umlage betrachtet. Dabei geht es zum einen um die Zunahme des Eigenverbrauchs von Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig von der Umlage ausgenommen ist, und zum anderen um die Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der Umlage. Danach kann jedes Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Jahr und dessen Kosten für den Verbrauch mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung der Firma ausmachen, sich von der Umlage befreien lassen. Gegenüber 2012 wurde die besondere Ausgleichsregelung erweitert. Dadurch erhalten mehr Unternehmen eine Belastungsreduzierung bei der EEG-Umlage. Nach Angaben der Bundesregierung sind 2013 rund 2.000 Unternehmen privilegiert. Die tatsächlichen Auswirkungen der Befreiungsmöglichkeiten auf die EEG-Umlage der übrigen Verbraucher werden als sehr unterschiedlich betrachtet.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht können kurzfristige Änderungen des EEG lediglich Übergangslösungen sein. Sie helfen nicht darüber hinweg, dass es einer grundlegenden Reform des EEG bedarf, die schnellstmöglich umgesetzt werden sollte. Es wird ein langfristiges Konzept benötigt, das allen Beteiligten mehr Planungssicherheit und Transparenz bietet. Dabei ist es richtig, die staatliche Förderung zurückzufahren, um die Kostensteigerungen für Verbraucher, Kommunen und Unternehmen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Gleichzeitig müssen auch die Anlagenbetreiber stärker an den Förderkosten beteiligt werden und mehr Systemverantwortung übernehmen. Das neue EEG muss auf marktwirtschaftlichen Instrumenten basieren.

Die Diskussion um die Kosten der Energiewende sollte dabei insgesamt mit mehr Sachlichkeit geführt werden. Dabei sollten nicht nur die durch das EEG verursachten Kosten, sondern auch die übrigen Strompreisbestandteile, wie die Netzentgelte beachtet werden. Der Zubau erneuerbarer Energien führt sowohl auf der Höchstspannungsebene, aber vor allem auch auf der Verteilnetzebene zu einem erheblichen Aus- und Umbaubedarf, die sich als Kosten in den Netzentgelten wiederfinden. Darunter fallen auch Kosten, die entstehen, um das Netz stabil zu halten und Reservekraftwerke für den Fall von Engpässen einsetzen zu können. Entscheidend kommt es darauf an, die Lasten und Beeinträchtigungen, die mit dem Ausbau erneuerbaren Energien zusammenhängen, unter allen Beteiligten gleichmäßiger zu verteilen.

Az.: II/3 811-00/8

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