Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 614/2005 vom 10.08.2005

Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer

In unserem Schnellbrief Nr. 78 vom 14.07.2005 hatten wir die Urteilsgründe der drei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.04.2005 zur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Vergnügungssteuer ausgewertet, die Prüfungsschritte zur Feststellung der gemeindebezogenen Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit des Stückzahlmaßstabs aufgezeigt sowie Hinweise zum Umgang mit laufenden Widerspruchsverfahren/Klageverfahren gegeben.

Hinsichtlich der Problematik der Vollziehung der noch nicht bestandskräftigen Bescheide dürfen wir auf den kommunalfreundlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 05.08.2005 - 9 L 544/05 - hinweisen, der im Intranet unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Kommunale Aufwandsteuern/Vergnügungssteuer abrufbar ist. Im Ergebnis skizziert das VG Münster ein relativ hohes Anforderungsprofil, das erfüllt sein muss, damit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Vergnügungssteuerbescheides im Sinne des § 80 Abs.2 Nr.1 i.V.m. § 80 Abs. 4 S.3 VwGO vorliegen.


Az.: IV/3 933-00

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