Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 737/2005 vom 28.09.2005
Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer
In unseren Mitteilungen Nr. 614/2005 hatten wir hinsichtlich der Problematik der Vollziehung der noch nicht bestandskräftigen Vergnügungssteuerbescheide auf den kommunalfreundlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 05.08.2005 - 9 L 544/05 - hingewiesen, der im Intranet-Angebot des Verbandes unter Fachinfo & Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Kommunale Aufwandsteuern, Vergnügungssteuer abrufbar ist. Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Minden mit Beschluss vom 19.09.2005 - 11 L 615/05 - ebenfalls die Aussetzung der Vollziehung eines Vergnügungssteuerbescheides abgelehnt. Der Beschluss des VG Minden ist ebenfalls im Intranet unter Fachinfo & Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Kommunale Aufwandsteuern, Vergnügungssteuer abrufbar.
Das Verwaltungsgericht Minden hat vorliegend den Antrag auf Eilrechtschutz abgelehnt, weil im Satzungsgebiet nur unschlüssige oder überhaupt keine Einspielergebnisse vorgelegen haben und insbesondere vom Antragsteller auch nicht vorgelegt worden sind.
Az.: IV/3 933-00