Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 477/2020 vom 18.08.2020

Studiengang Verwaltungsinformatik/E-Government – Technische Laufbahn

Verteilung der Studienplätze für das Studienjahr 2021 an die Kommunen

Zuletzt mit Schnellbrief Nr. 216 vom 30.04.2020 hatte die Geschäftsstelle über den unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW) initiierten technischen Studiengang Verwaltungsinformatik/E-Government informiert und um Mitteilung entsprechender Bedarfe gemeldet.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle nunmehr mitgeteilt, dass der bereits bislang gemeldete kommunale Bedarf angesichts der beschränkten Zahl der Studienplätze für 2021 nicht vollständig berücksichtigt werden kann. Das Ministerium wird daher bei der Vergabe der Studienplätze für das am 01. September 2021 beginnende Studienjahr nach den folgenden Grundsätzen vorgehen:

1. Jede Kommune, die Bedarf an einem Studienplatz gemeldet hat, erhält zunächst einen
    Studienplatz zugeteilt.

2. Die restlichen Studienplätze werden abgestuft an die Kommunen verteilt, und zwar in der
    Reihenfolge der höchsten Bedarfsanmeldung, bis alle Plätze verteilt sind.

3. Bei gleich hoher Bedarfsanmeldung entscheidet das Los.


Dieser Verteilungsschlüssel ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Er ermöglicht, dass auch kleinere Städte und Gemeinden, die einen Bedarf angemeldet hatten, zumindest einen Studienplatz bekommen. Das wird der Gleichwertigkeit der Kommunen gerecht.

Das Ministerium hat die Entscheidung unter dem (formellen) Vorbehalt getroffen, dass das Verfahren zur Änderung der VAP VIT zur Aufnahme der Kommunen in die VAP VIT wie erwartet abgeschlossen wird. Das ist aus Sicht aller Beteiligten aber nur noch ein formeller Aspekt Die Geschäftsstelle geht von einer entsprechenden Einbeziehung im Herbst 2020 aus.

Das Ministerium wird die Kommunen, die Bedarf angemeldet haben, jeweils auf dem Dienstweg darüber informieren, in welchem Umfang ihr gemeldeter Bedarf an Studienplätzen berücksichtigt werden kann. Über das Verteilungsverfahren für die folgenden Jahre wird nach Evaluation dieses ersten Verteilungsverfahrens entschieden

Az.: 14.4.22

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