Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 164/2017 vom 09.02.2017

Studie zur Entwicklung der Realsteuerhebesätze

Am 07.02.2016 hat Ernst & Young wieder seine alljährliche Studie zur Entwicklung der kommunalen Realsteuern 2005 bis 2016 veröffentlicht. Diese wird auch wieder Eingang in die jährlich im Frühherbst erscheinende „EY Kommunenstudie“ finden. Sie kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daten zur Finanzplanung > Realsteuerhebesätze abgerufen werden.

Die Studie basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Realsteuerhebesätzen (immer zum 31.12., außer 2016, da 30.06.), wobei die einzelnen angegebenen Durchschnittshebesätze der Bundesländer reine Durchschnittswerte sind, die die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden nicht berücksichtigen.

In den letzten fünf Jahren hoben 60,3 Prozent der Kommunen die Hebesätze bei der Grundsteuer B an (im Vergleich zum Zeitraum 2010 — 2015 ging die Zahl von 64 Prozent somit leicht zurück), darunter vor allem die Kommunen im Saarland (96,2 Prozent), Hessen (95,8 Prozent), Rheinland-Pfalz (94,6 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (92,7 Prozent). In Hessen stiegen die Hebesätze in diesem Zeitraum um 50 Prozent (um 138 Punkte) dabei durchschnittlich am stärksten an. Der durchschnittliche Grundsteuer B Hebesatz ist mit 520 Punkten in Nordrhein-Westfalen am höchsten, gefolgt von Hessen (416) und Sachsen (415). Am niedrigsten ist er in Schleswig-Holstein (319), Bayern (344) und Baden-Württemberg (350).

Der ungewichtete durchschnittliche Grundsteuer B Hebesatz stieg nach der Ernst  & Young Analyse zum 30. Juni 2016 in Deutschland auf 370 Punkte an (2006: 319; 2011: 339 Punkte), wobei wiederum 70 Prozent der Kommunen einen Hebesatz von mindestens 350 Punkten oder höher aufwiesen. Im ersten Halbjahr 2016 hatten 14 Prozent der Kommunen den Hebesatz heraufgesetzt, darunter 67 Prozent der Kommunen im Saarland und 47 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Bei den Gewebesteuer-Hebesätzen ist eine ähnliche, wenn auch nicht so starke Entwicklung feststellbar. Auch hier ist der durchschnittliche Hebesatz mit 446 Punkten in Nordrhein-Westfalen am höchsten, gefolgt vom Saarland (417) und Sachsen (394). Mit Stand 30. Juni 2015 war der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Brandenburg (323), Mecklenburg-Vorpommern (336) und Bayern (338) am niedrigsten. Der ungewichtete durchschnittliche Hebesatz für Deutschland lag bei 359 Punkten (2006: 332; 2011: 344).

Insgesamt stiegen die Hebesätze bei der Gewerbesteuer zwischen 2011 und 2016 in 53 Prozent der Kommunen an - auch hier liegt also ein Rückgang im Vergleich zum Zeitraum 2010 — 2015 vor (57 Prozent). Der Anteil an Kommunen mit einem Hebesatz von größer gleich 350 Prozent wuchs im Zehnjahresvergleich von 34 auf 67 Prozent an. Insbesondere Kommunen in Hessen (84,5 Prozent), Rheinland-Pfalz (84,0 Prozent), Nordrhein-Westfalen (82,1 Prozent) erhöhten zwischen 2011 und 2016 die Gewerbesteuer-Hebesätze.

Az.: 41.6.1.2 mu

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