Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 566/2012 vom 27.09.2012

Studie zur E-Government-Praxis deutscher Kommunen

Die Unternehmensberatung McKinsey & Company hat eine Studie zur Verfügbarkeit von E-Government-Angeboten in 200 deutschen Kommunen unterschiedlicher Größenklassen durchgeführt. Dafür wurde die Online-Verfügbarkeit von acht Verwaltungsdienstleistungen für Bürger/innen und Unternehmen geprüft: Anmeldung eines Wohnsitzes, eines Gewerbes oder der Hundesteuer, Beantragung einer Geburtsurkunde oder Baugenehmigung, virtuelles Fundbüro, Beschwerde- und Terminservice. Kommunen mit mehr als vier dieser Services im Angebot gelten als „Vorreiter“, mit zwei oder drei Services als „Mittelfeld“ und mit einem oder gar keinem Online-Service dieser Art als „Nachzügler“.

Von den 40 untersuchten Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern schnitten fünf als „Vorreiter“ ab und 21 landeten im „Mittelfeld“. Als „Nachzügler“ wurden 14 große Kommunen bewertet. Unter den 60 Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern schnitten Gladbeck, Gummersbach und Aichach als „Vorreiter“ ab. 18 Städte waren im „Mittelfeld“, in 39 Fällen ließ sich das Angebot nur mit „Nachzügler“ bewerten. Bei den untersuchten 100 Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern fielen das bayerische Ergolding und Oberweser in Nordhessen als „Vorreiter“ auf. Die übrigen Kommunen wurden als „Mittelfeld“ (14) oder „Nachzügler“ (84) bewertet.

Im Vergleich der Bundesländer ohne Stadtstaaten schneidet das Saarland am besten ab. In den dort untersuchten Kommunen können durchschnittlich zwei bis drei Dienstleistungen weitgehend online abgewickelt werden. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg folgen mit ein bis zwei Onlineangeboten auf den Plätzen zwei und drei. Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern. Kaum eine der dort untersuchten Kommunen bot überhaupt mehr als reine Informationsbereitstellung an. Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben ebenfalls starken Nachholbedarf. Weitere Informationen im Internet unter  www.mckinsey.de/html/presse/2012/20120926_pm_e-government.asp .

Az.: I/3 085-00

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