Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 528/2017 vom 19.07.2017

Studie zu räumlichen Auswirkungen des Online-Handels auf Innenstädte

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat sich im Auftrag von BMUB, BBSR und HDE (Handelsverband Deutschland) mit den räumlichen Auswirkungen des Online-Handels auf Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren beschäftigt. Die Ergebnisse der gleichnamigen Studie liegen jetzt als BBSR-Online-Publikation vor.

Die Studie konzentriert sich auf die Einzelhandelsentwicklung, welche einem Strukturwandel unterliegt und mit einem immer größer werdenden Online-Handel konkurriert. Dieser sei dabei jedoch nicht als Verursacher für Probleme des stationären Handels, sondern als Trendverstärker beziehungsweise Katalysator der Veränderungen zu sehen: Neben den Standortkategorien Innenstadt und „grüne Wiese“ wirkt der Online-Handel wie eine zusätzliche Kategorie: ein „virtueller Standort“. Weitere verstärkende Rahmenbedingungen sind der zunehmende Flächenbedarf, Dynamiken des Immobilienmarktes sowie die demographische Entwicklung und ein Wertewandel.

Städte und Handel weisen vielfältige Interdependenzen und Synergieeffekte auf. Signifikante Veränderungen der Orte des Handels (z. B. Passagen oder Shoppingcenter) haben sich immer auch auf Stadt, Stadtgestalt und Lebensqualität dieser ausgewirkt. Insofern schlägt sich auch der Strukturwandel des Handels auf Städte und Gemeinden nieder, wobei der Einfluss von Größe und Funktion einer Stadt sowie der Lage im Raum (verstädterter oder ländlicher Raum) abhängig ist.

Häufig binden heute Handelsunternehmen zusätzliche Online-Konzepte ein, gleichzeitig entstehen stationäre Geschäfte von reinen Online-Unternehmen. Die Online-Händler wollen dabei von den Stärken der Innenstädte profitieren: Einerseits bieten diese den Besuchern verschiedene Möglichkeiten der Versorgung an, andererseits dienen sie als Ort für Begegnungen sowie Erlebnis und Freizeit. Der anhaltende Trend der Reurbanisierung verdeutlicht diese Standortvorteile.

Die Entwicklung des Online-Handels ist beachtlich. So konnte im Jahre 2015 ein Gesamtumsatz von 41,7 Milliarden Euro online erwirtschaftet werden. Dies bedeutet ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Studie folgert, dass Städte und Gemeinden, welche sich nicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen, unabhängig von Größe und Zentralität, nach und nach an Attraktivität verlieren. Insofern seien regulativ-planerische, investive sowie weiche, kooperativ-kommunikativ angelegte Instrumente zur Innenstadtentwicklung wichtige Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit von Städten. Kommunen können den Einzelhandel somit mit regelmäßig überarbeiteten Einzelhandels- beziehungsweise Zentrenkonzepten und strategischen Bebauungsplänen unterstützen. Die von der Studie befragten Experten fordern dazu auf, die architektonische Qualität der Innenstädte zu verbessern und den Einzelhandel insbesondere bei der attraktiven Gestaltung der Ladenfronten und Schaufenster einzubinden.

In Hinblick auf die Digitalisierung seien für den stationären Einzelhandel Prozessverbesserungen in Warenwirtschaft, Webseiten, Online-Marketing und Kundenbindung notwendig. Die digitale Präsenz von Städten, zum Beispiel eine Stadt-App oder Online-Plattformen, bietet vor allem kleinen Einzelhändlern die Möglichkeit im Internet gefunden zu werden und sich damit dem Multi-Channeling zu nähern. In diesem Kontext kann ein freies und von der Kommune moderiertes WLAN-Netz ein sinnvolles Angebot sein.

Darüber hinaus stellt die Studie heraus, dass ein gewisses Maß an Kooperation, zum Beispiel in Form von Werbegemeinschaften oder gemeinsam organisierten Lieferdiensten, und die Kommunikation zwischen den Innenstadtakteuren, zum Beispiel in Form von Arbeitskreisen, wichtig seien, um Frequenz, Umsatz und Attraktivität zu stärken. Als hilfreiches und unterstützendes Instrument dafür erweise sich häufig das Stadtmarketing.
Die Studie kann unter https://difu.de/publikationen/2017/online-handel-moegliche-raeumliche-auswirkungen-auf.html  kostenfrei heruntergeladen werden.

Az.: 20.1.4.8-004/001 gr

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