Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 45/2017 vom 19.12.2016

Studie zu Preisentwicklung der Trinkwasserversorgung

Nach den Ergebnissen der Studie  zur Preisentwicklung der Trinkwasserversorgung führt eine Beteiligung von privaten Gesellschaftern an öffentlichen Unternehmen im Bereich des Trinkwassers nicht zu Effizienzgewinnen, die sich preissenkend auswirken. Die Studie „Unternehmensbeteiligung als Preistreiber? Eine empirische Vergleichsanalyse am Beispiel der deutschen Trinkwasserversorgung“ wurde unter anderem vom Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge durchgeführt. Dabei wurde bei Unternehmen in den 100 größten deutschen Städten für den Zeitraum 2009 bis 2015 untersucht, welchen Einfluss die Gesellschafterstruktur auf die Preisstruktur des Unternehmens hat.

Hintergrund der Studie sind die Privatisierungen der letzten Jahre und die damit verbundenen Auswirkungen auf Preise und Versorgungsqualität. Die Studie kommt dabei zum einen zu dem Ergebnis, dass die private Beteiligung nicht automatisch zu Effizienzgewinnen und niedrigen Endverbrauchpreisen führt, wie es Befürworter der Privatisierungen immer anführen. Die Befürchtungen, dass sich durch private Beteiligungen die Preise für die Verbraucher erhöhen, konnten durch die Studie aber ebenfalls nicht bestätigt werden.

Die Studie zeigt, dass es richtig und wichtig ist, dass die Organisationsform freibestimmt werden kann und daraus keine Nachteile für die Verbraucher entstehen. Weiterhin ist festzustellen, dass die Höhe des verlangten Entgelts für Wasser sich nach regionalen Gegebenheiten richtet und damit nicht flächendeckend verglichen werden. Eine umfassende Kontrolle der Aufsicht über die Wasserpreise ist je nach Organisationsform des Wasserversorgers gewährleistet. Für privatrechtlich organisierte Wasserversorger besteht die kartellrechtliche Aufsicht und für öffentlich-rechtliche Wasserversorger ist die Kommunalaufsicht des Landes zuständig, sodass es hier der umfassende Schutz des Verbrauchers gewahrt bleibt.

Die Studie ist in der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen in Beiheft 48, S. 90-105 erschienen. Weitere Informationen zu der Studie können unter www.zv.uni-leipzig.de in der Pressemitteilung 324/16 abgerufen werden.

Az.: 28.9-002/002 we

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