Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 172/2018 vom 31.01.2018

Studie zu Hochwasserrisiko und Schutzmaßnahmen

Laut einer aktuellen Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) wird das Hochwasserrisiko sowohl in Deutschland als auch europa- und weltweit in Zukunft weiter ansteigen. Dies bedingt weitere Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser.

Ohne weiteren Deichausbau, veränderte Baustandards oder auch Siedlungsverlagerungen wird die Zahl der von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen Menschen der Studie zufolge bis in die 2040er Jahre erheblich steigen. Für Deutschland könnte sich die Zahl der Menschen, die von den stärksten Hochwasserereignissen betroffen sind, in den kommenden 25 Jahren auf 700.000 versiebenfachen.

Der Studie zufolge verzeichnet Baden-Württemberg dabei das größte Risiko in Deutschland mit einem Anstieg um das 14-fache, wenn der Schutz gegen Überschwemmungen nicht erhöht wird. Die PIK-Untersuchung basiert auf Computersimulationen, bei denen vorhandene Daten zu Flüssen aus einer Vielzahl von Quellen verwendet wurden. Diese Daten lagen zwar nicht für jeden Fluss in den entlegensten Winkeln in höchster Präzision vor, aber sie waren hinreichend gut für all jene Orte, an denen viele Menschen leben, wo viele finanzielle Werte gebunden sind und wo das Hochwasserrisiko erheblich ist, so das PIK. Nach Auffassung des Instituts beschleunigt der Klimawandel die Frequenz von Extremwettern wie Starkregen auch in Deutschland.

Anmerkung

Bund, Länder und Kommunen haben vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre für Deutschland unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das von Bund und Ländern nach dem Hochwasser 2013 erarbeitet wurde, umfasst etwa Projekte zur Deichrückverlegung, Flutpolder und die Renaturierung von Auen. Das Gesamtvolumen liegt bislang bei 5,5 Milliarden Euro. Zudem wurde das „Hochwasserschutzgesetz II“ verabschiedet. Das Gesetz ist am 06. Juli 2017 in Kraft getreten, ein weiterer Teil trat zuletzt am 05.Januar 2018 in Kraft.

Das neue Hochwasserschutzgesetz geht von einem Paradigmenwechsel aus, weil es die Vorsorge stärker in den Blick nimmt. Es sieht unter anderem eine Verfahrensbeschleunigung für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen sowie die Neuausweisung von Hochwasserentstehungs- und Überschwemmungsgebieten vor. Städte und Gemeinden können darüber hinaus gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB zukünftig spezifische Festsetzungen im Bebauungsplan vornehmen, um die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen zu verbessern.

Aus kommunaler Sicht bedarf es gleichwohl weiterer Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und auch der Starkregenvorsorge. Bund und Länder bleiben gefordert, die Städte und Gemeinden auch in Zukunft in diesem Zusammenhang organisatorisch und finanziell zu unterstützen.

Az.: 24.0.16.3-002/001 gr

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