Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 405/2011 vom 25.07.2011

Studie zu gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung erzielt beachtliche ökonomische Effekte, die weit über das originäre Ziel der städtebaulichen Erneuerung hinausgehen. Ein aktuelles, im Auftrag des BMVBS/ BBSR erstelltes Gutachten der Universität Wuppertal/ DIW econ belegt die hohen Anstoß- und Bündelungswirkungen von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Demnach stößt 1 € Städtebaufördermittel von Bund und Ländern durchschnittlich 7,80 € aus öffentlicher und privater Hand an (rd. 1:8). Damit werden tendenziell die Ergebnisse anderer Studien (DIW 1996, Hochschule für Technik Stuttgart 2011) bestätigt, die ausschließlich das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ untersucht haben. Auch der DStGB hat immer wieder auf die erheblichen Anstoßeffekte der Städtebauförderung verwiesen.

Mit dem aktuellen Gutachten werden erstmals die Wirkungen auch der neueren Programme der Städtebauförderung bewertet. Dabei zeigt sich eine gewisse Spannbreite, die die unterschiedlichen Konzeptionen und Ziele der Programme widerspiegelt. Über alle Programme der Städtebauförderung (ohne Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“, die aufgrund der erst kurzen Laufzeit nicht berücksichtigt wurden) liegt der durchschnittliche Bündelungs- und Anstoßeffekt bei 1:7,1.

Das Gutachten belegt auch die beachtlichen gesamtwirtschaftlichen Effekte. Ausgangspunkt der Schätzung sind die durch die Städtebauförderung angestoßenen Investitionen. Die Höhe der Investitionen ergibt sich dabei aus den bereitgestellten Bundesmitteln ergänzt um entsprechende Landesmittel und aus den zusätzlich angeregten kommunalen und privaten Investitionen sowie weiteren öffentlichen Mitteln, die aufgrund der Städtebauförderung im Gebiet investiert werden.

Die Ergebnisse der Studie ermöglichen eine Schätzung der volkswirtschaftlichen Wirkungen der vom Bund im Jahr 2011 bereitgestellten 455 Mio. Euro Bundesmittel, ergänzt um die gleich hohen Landesmittel. Demnach lassen die insgesamt von Bund und Ländern 2011 bereitgestellten 910 Mio. Euro gesamtwirtschaftliche Effekte in folgender Größenordnung erwarten:

  • Investitionen in Höhe von rd. 6,6 Mrd. Euro,
  • Beschäftigungswirkung in Höhe von rd. 152.000 Erwerbstätigen für ein Jahr,
  • Bruttowertschöpfung in Höhe von rd. 7,9 Mrd. €,
  • Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rd. 1,6 Mrd. €,
  • und Steuereinnahmen von rd. 1,4 Mrd. € (davon rd. 658 Mio. € Bund, rd. 603 Mio. € Länder und rd. 117 Mio. € Kommunen).

Diese beachtlichen Effekte werden überwiegend durch private (Folge-)Investitionen ausgelöst (63%), die durch die Städtebauförderung angestoßen werden. Ein weiterer Grund liegt in dem erfolgreichen integrierten und gebündelten Einsatz öffentlicher Mittel in den Programmgebieten der Städtebauförderung.

Deutlich wird dies bei einem direkten Vergleich mit den Effekten des „Investitionspaktes zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen“. Bei diesem Programm beträgt der Anstoßeffekte im Durchschnitt „nur“ 1:1,6. Mit dem Investitionspakt wurden einzelne Gebäude wie Schulen, Kindergärten und Sportstätten gefördert. Dafür ist dies ein durchaus positives Ergebnis. Offenbar gelingt es aber der Städtebauförderung um ein vielfaches stärker, vorhandene Potenziale in den Fördergebieten zu aktivieren, Investitionsblockaden aufzubrechen und entsprechende Folgeinvestitionen anzustoßen, weil ihr spezifischer Förderansatz stark auf umfassende Beteiligung und auf integrierten Stadtentwicklungskonzepten beruht.

Die belegten Wirkungen der Städtebauförderung bieten eine überzeugende Grundlage für die Weiterentwicklung der Städtebauförderung. Dies gilt umso mehr, da die in der Studie ermittelten Effekte nur aus der Umsetzungsphase städtebaulicher Maßnahmen resultieren. Aus methodischen Gründen konnten die längerfristigen positiven Folgen, zum Beispiel aus der verbesserten städtebaulichen Entwicklung oder die sozial- und bildungsbezogenen Effekte, nicht berücksichtigt werden. Und dies sind die originären Zielsetzungen der Städtebauförderung; die mit der aktuellen Studie belegten direkten Wirkungen sind nur — durchaus sehr erwünschte — „Nebenwirkungen“.

Az.: II/1 622-10

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