Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 454/2015 vom 14.07.2015

Studie zu EEG-Ausschreibung und Bürgerenergieprojekten

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) hat eine Studie zu den Auswirkungen der Ausschreibungen für Erneuerbare Energien in Auftrag gegeben, die feststellen sollte, ob damit Hemmnisse für die Bürgerenergie verbunden sind, die sich „überwinden“ lassen. Die in dieser Woche veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass durch die Ausschreibungen neue hohe Risiken und weitere Hemmnisse für Investoren entstehen, die speziell für Bürgerenergieakteure — die in der Regel klein sind, wenige Projekte durchführen und meist nur vor Ort aktiv sind — systematisch kaum zu schultern sind.

Hemmnisse und Risiken

Um an einer Auktion teilnehmen zu können, seien etwa bei einem Windpark an Land Vorleistungen von 100.000 bis 300.000 Euro zu erbringen. Im Falle des Scheiterns im Rahmen der Ausschreibung seien diese Planungskosten, die im Fall einer späten Ausschreibung, beispielsweise nach Erteilung der Bundesimmissionsschutzgenehmigung, angefallen sind, verlorene Investitionen, die nicht wie bei größeren Projektierern durch ein größeres Portfolio an weiteren Projekten wieder hereingeholt werden könnten. Die Möglichkeit der Risikostreuung bleibe gegenüber größeren Akteuren gering.

Besteht die Möglichkeit, an mehreren Ausschreibungsrunden teilzunehmen, komme das Risiko des unsicheren Zeitpunktes des Betriebsbeginns hinzu. Damit entsteht die Unsicherheit, wann das Projekt gebaut und durch den Stromverkauf Erlöse erzielt werden können. Auch in der Zeit nach der ersten Ausschreibungsrunde, wenn das Projekt ansonsten fertig geplant ist, fallen Kosten an. So muss das Eigenkapital der Bürger in der Regel verzinst und Mitarbeiter müssen finanziert werden. Größere Akteure können mit dieser Situation flexibler umgehen als kleine.

Bis kurz vor der Abgabe eines Angebotes sei unklar, mit welcher Vergütungshöhe man sich beteiligt und welche Erlöse im Falle eines Zuschlags zu erwarten sind. Den Bürgern als Eigenkapitalgeber können somit nur sehr vage Angaben zur Verfügung gestellt werden, mit welchen Renditen sie im Falle eines Zuschlags rechnen können. Zwar sei es nicht neu, dass auch in einer späten Phase der Vorplanung Projekte scheitern oder verspätet in Betrieb gingen. Die Wahrscheinlichkeit sei jedoch bislang relativ gering und für Bürger besser abschätzbar und weniger abschreckend als ein Ausschreibungssystem. Auch die Unsicherheiten bezüglich der späteren Vergütungshöhe sind in einem Ausschreibungssystem deutlich höher, da die Degression nach EEG 2014 relativ einfach und gut abgeschätzt werden könne.

Völlig neue Risiken entstünden, wenn das Projekt einen Zuschlag erhalten habe und eine Pönale drohe.
Ein Hemmnis zur Teilnahme an Ausschreibungen stelle der steigende Bürokratieaufwand dar. Dieser ist für Bürgerenergieorganisationen schwerer umzusetzen, da sich insbesondere kleine Organisationen keine Ausschreibungsexperten leisten können. Ferner werde das Projektmanagement erschwert, insbesondere das Einwerben von Kapital.

Ausnahmeregelungen

Die Studie empfiehlt vor dem Hintergrund und in Anbetracht des Ziels im EEG 2014, bei der Umstellung auf Ausschreibungen die Akteursvielfalt zu erhalten, Ausnahmeregelungen für kleinere Akteure zu schaffen. Die EU-Kommission sehe solchen Ausnahmen ausdrücklich in ihrer neuen Leitlinie für Umwelt- und Energiebeihilfen vor. Danach könnten Onshore-Windparks mit bis zu sechs Megawatt oder Solarparks mit bis zu ein Megawatt von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und mit einer Vergütung nach dem EEG 2014 bedacht werden. Nutze der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Abweichung vom Ausschreibungsprinzip nicht, sei davon auszugehen, dass die Bürgerenergie ihre bisherige wichtige Rolle bei der Energiewende verlieren werde, die Akzeptanz für diese insgesamt sinken werde und der Wettbewerb im Strommarkt abnehme.
Die Studie ist im Internet unter www.buendnis-buergerenergie.de , Rubrik "Publikationen / Studien" abrufbar.

Anmerkung

Die Studie bestätigt die von kommunaler Seite bestehenden Bedenken, dass kleinere Anlagenbetreiber aus dem Bereich von Bürgern und Kommunen, die weniger Markerfahrung haben und nicht von Größeneffekten profitieren können, grundsätzlich einen Nachteil im Ausschreibungsverfahren erfahren. Dies hat sich auch nach der ersten Ausschreibungsrunde im Bereich der Photovoltaikfreiflächen gezeigt. Diese konnten sich, sofern sie die Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Ausschreibung erfüllt haben, gegenüber den übrigen Projektierern mit ihren Geboten nicht durchsetzen.

Der Markteintritt und der Zugang zur Förderung werden damit diesen Akteursgruppen deutlich erschwert, was die Studie noch einmal ausdrücklich belegt. Vor diesem Hintergrund ist es auch aus kommunaler Sicht erforderlich, für die Ausschreibungsverfahren entsprechende Ausnahmeregelungen für Kleininvestoren zu schaffen. Insbesondere sollte eine ausreichend hohe Bagatellgrenze eingeführt werden, mit der eben gerade diese Projekte von der verpflichtenden Teilnahme ab Ende 2016 bzw. 2017 befreit werden.

Az.: II gr-oe

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