Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 466/2023 vom 20.07.2023

Strukturschwache und ländliche Räume im Bundeshaushalt 2024

In dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 konnte eine Absenkung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verhindert werden. Für die ländlichen Regionen sind allerdings im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umfangreiche Kürzungen vorgesehen.

Nach dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung soll im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 2024 auf dem Niveau der bisherigen Finanzplanung in Höhe von rd. 680 Mio. Euro fortgeführt werden. Ergänzend ist geplant, das GRW-Sonderprogramm mit insgesamt 137,7 Mio. Euro zur Umsetzung des Zukunftspakets „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ fortzuführen. Auch die strukturelle Unterstützung für den Standort und die Infrastruktur „PCK Schwedt“ ist mit in dem Regierungsentwurf enthalten und es werden rd. 400 Mio. Euro im Finanzplan dafür bereitgestellt.

Der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umfasst erstmals seit mehreren Jahren keinen expliziten Sonderrahmenplan für die ländliche Entwicklung mehr. Im Jahr 2023 betrug dieser erst vor einigen Jahren eingeführte Haushaltstitel noch 160 Mio. Euro, die komplett für ländliche Entwicklung vorgesehen waren. Diese wird jedoch weiterhin im Rahmen des nun reduzierten „allgemeinen Rahmenplan“ der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) durch das BMEL finanziert. Dieser Haushaltstitel umfasst 2024 nach dem Regierungsentwurf 593.258.000 Euro und damit rund 57 Mio. Euro weniger als 2023. Aus der Position heraus werden jedoch neben ländlicher Entwicklung vor allem Maßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft finanziert.

Anmerkungen des DStGB und StGB NRW:

Die Aufrechterhaltung der GRW ist ein wichtiges Zeichen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Nach der aus Sicht des DStGB erfolgreichen Reform der GRW hin zu einer stärkeren Förderung einer klimafreundlichen Wirtschaftsstruktur wäre es kaum vermittelbar gewesen, wenn strukturschwache Regionen bei der wirtschaftlichen Transformation und auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit ausgebremst werden. Der DStGB hatte sich intensiv für die Aufrechterhaltung und die im Koalitionsvertrag verankerte Dynamisierung der GRW-Mittel ausgesprochen.

Stark kritisiert wird aus kommunaler Sicht die Abschaffung des Sonderrahmenplans ländliche Entwicklung im Haushalt des BMEL. Dies könnte ländliche Räume als Lebensstandorte schwächen. Vielerorts entstandene Entwicklungskonzepte der Städte und Gemeinden könnten mangels Finanzierung nicht umgesetzt werden. Wie bei der GRW werden auch bei der GAK Infrastrukturen finanziert die Einheimischen oder auch Touristen zugutekommen. Mit der Kürzung der Bundeszuschüsse würden die korrespondierenden Ländermittel (40 Prozent bei der GAK) ebenfalls entfallen, sodass in der Summe deutlich mehr öffentliche Fördergelder fehlen würden. Die Instrumente GRW und GAK haben zudem eine hohe Multiplikatorwirkung (1 Euro Förderung bewirkt 5 bis 7 Euro private Investitionen). Es gilt nun in den Haushaltsverhandlungen des Bundestags Verbesserungen für die ländlichen Räume zu erzielen.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:

Informationen zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 unter: www.bundesfinanzministerium.de

Az.: 32.2-002/001

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