Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 88/1999 vom 05.02.1999

Strukturen der Sozialhilfe

Nach Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes sind schätzungsweise knapp 1 Mio. (996.000) Arbeitsplätze notwendig, um das Arbeitskräftepotential unter den Sozialhilfeempfängern auszuschöpfen. Das Statische Bundesamt ist in einen aktuellen Bericht mittels der Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik der Frage nach der Zahl und der Struktur der Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, die grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, nachgegangen.

Unterstellt man eine solche Verfügbarkeit für alle männlichen und weiblichen Hilfeempfänger im Alter von 18 bis unter 60 Jahren mit Ausnahme der Personen, die wegen häuslicher Bindung (insbesondere alleinerziehende Frauen), Krankheit, Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit keine Erwerbstätigkeit nachgehen können, dann ergibt sich ein Arbeitskräftepotential von knapp 1,2 Mio. Personen. Lediglich 11 % (133.000) dieser Personen sind bereits jetzt als Voll- oder Teilzeitkräfte erwerbstätig und erhalten Sozialhilfe als ergänzende Hilfe zu ihrem Arbeitseinkommen. Weitere 4 % (44.000) befinden sich in Aus- oder Fortbildung, 58 % (678.000) sind arbeitslos gemeldet und 27 % (318.000) gehen aus unbestimmten Gründen keiner Erwerbstätigkeit nach. Unterstellt man für die zuletzt genannten Personen, daß diese grundsätzlich erwerbstätig sind, dann bedeutet dies, daß schätzungsweise knapp 1 Mio. (996.000) Arbeitsplätze notwendig wären, um das unterstellte Arbeitskräftepotential unter den Sozialhilfeempfängern auszuschöpfen. Bei Eingliederung dieser Personen in den Arbeitsmarkt würden wahrscheinlich viele der Familienmitglieder keine Sozialhilfe mehr benötigen.

Die Veröffentlichung "Sozialhilfe in Deutschland – Entwicklung und Strukturen" kann direkt beim Statistischen Bundesamt, Gruppe VII D – Gesundheitswesen, Sozialleistungen, 65180 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 75-2503 bzw. –4319, Fax: 0611 / 75-3963 angefordert werden.

Az.: III 806 - 3

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