Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 44/2012 vom 05.01.2012

Streit um Basisentgelt für Finanzsoftware

Die Städte Meschede und Schmallenberg müssen vorerst nicht für Software und IT-Dienstleistungen bezahlen, die sie als Mitglieder des Zweckverbandes KDVZ Citkomm bei dem kommunalen Rechenzentrum nicht in Anspruch genommen haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg Ende November 2011 entschieden (Az.: 12 K 3601/10 und 12 K 3602/10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die KDVZ Citkomm hat dagegen Berufung eingelegt. Die beiden Städte hatten 2005 und 2007 die Finanzsoftware eines externen Anbieters übernommen und wollten den Anteil des KDVZ-Basisentgelts für diese Art Software nicht mehr bezahlen. Die KDVZ hingegen berief sich auf einen Mehrheitsbeschluss der KDVZ-Verbandsversammlung von 2007, der die Erhebung solcher Basisentgelte erlaubt. Das Gebietsrechenzentrum forderte daher von der Stadt Schmallenberg rund 130.000 Euro plus Zinsen.

Az.: I/3 083-00

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