Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 504/2010 vom 16.11.2010

Strategie „Deutschland Digital 2015“

Das Bundeskabinett hat am 10.11.2010 die IKT-Strategie der Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“ beschlossen. Damit soll die Wirtschaft weiter vernetzt werden, um 30.000 neue Arbeitsplätze im IKT-Sektor und in den IKT-Anwenderbranchen bis zum Jahr 2015 zu schaffen.

Aus Sicht der Städte und Gemeinden sind insbesondere die Abschnitte „Breitbandige Hochleistungsnetze“ und „Rechtsrahmen Telekommunikation und Netzneutralität“ von Interesse. Darin wird zunächst auf das Ziel der Bundesregierung verwiesen, möglichst bis Ende 2010 eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 1 MBit/s erreicht werden. Baldmöglichst sollen Hochleistungsnetze (bis 50 MBit/s) das ganze Land abdecken. Als Zwischenziel wird bis Ende 2014 eine Verfügbarkeit solcher Netze für mindestens drei Viertel der Bevölkerung angestrebt. Damit würden die Zielmarken der digitalen Agenda der Europäischen Union für 2013 und 2020 übertroffen.

Die Bundesregierung unterstützt den flächendeckenden Ausbau sog. Next Generation Networks u.a. im Rahmen eines Förderwettbewerbs durch Modellprojekte, die zeigen sollen, wie unter weitgehender Ausnutzung von Synergien Hochleistungsnetze auch außerhalb der Ballungszentren mit überschaubarem Mitteleinsatz realisierbar sind.

Zur flächendeckenden Breitbandgrundversorgung tragen aus Sicht der Bundesregierung neben DSL- und Kabelanbietern insbesondere Funklösungen und im Einzelfall auch Satellitenlösungen bei. Deutschland sei das erste Land in Europa gewesen, in dem die Frequenzen der digitalen Dividende für breitbandige Mobilfunkanwendungen freigegeben und versteigert wurden. Eine flächendeckende Versorgung und Verfügbarkeit von Breitbandnetzen soll über die geschilderten Modellprojekte hinaus durch eine Stärkung von kleineren und mittleren Unternehmen beim Ausbauprozess sowie durch Forcierung des Auf- und Ausbaus flächendeckender Hochleistungsnetze über infrastrukturübergreifende Nutzung von Synergien erreicht werden.

Zur Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit beim weiteren Ausbau von Hochleistungsnetzen will die Bundesregierung den neuen europäischen Regulierungsrahmen durch die aktuelle Novellierung des Telekommunikationsgesetzes umsetzen. Kernpunkte im Hinblick auf den Breitbandausbau sind dabei u.a. längere Regulierungszyklen und längerfristige Regulierungskonzepte, die Berücksichtigung von Kooperationen beim Netzausbau im Rahmen der Regulierung und verbesserte Rahmenbedingungen für den Netzausbau durch erleichterte Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen.

Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sollen die Befugnisse für die Vorgabe von Transparenzverpflichtungen und Mindestqualitätsstandards geschaffen werden. Geprüft werden soll, wie die Diskriminierungsfreiheit und der ungehinderte Zugang zu Informationen auch in künftigen Netzen gewährleistet werden kann.

Das Strategiepapier ist auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums www.bmwi.de herunterzuladen.

Az.: III 460-44

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search