Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 353/1996 vom 20.07.1996

Straßenbauförderungsprogramm 1996

Für die Förderung und weitere Verbesserung der kommunalen Straßeninfrastruktur stehen in Nordrhein-Westfalen vier aufeinander abgestimmte Förderprogramme zur Verfügung:

- das Aktionsprogramm zur Beschleunigung und Attraktivierung des straßenbezogenen ÖPNV,

- das Programm zur Erhöhung der Sicherheit und Qualität des kommunalen Rad- und Fußgängerverkehrs,

- das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus,

- das Sonderprogramm zur Lärmsanierung an kommunalen Hauptverkehrsstraßen.

Die Landesregierung steuert durch die Auswahl der Fördervorhaben vor Ort und die Koordination mit anderen Förderprogrammen den gezielten Einsatz der Fördermittel zur Verbesserung der Situation für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, zur Verbesserung der Situation der Straßenanlieger und zur sozialverträglichen Abwicklung des kommunalen Straßenverkehrs. Zur Finanzierung der Förderprogramme des kommunalen Straßenverkehrs sind im Landeshaushalt 1996 Kassenmittel in Höhe von insgesamt 449 Millionen DM ausgewiesen. Davon entfallen 380 Millionen DM auf Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und 69 Millionen auf originäre Landesmittel für den kommunalen Straßen- und Radwegebau sowie den straßengebundenen ÖPNV und den Lärmschutz. Von den originären Landesmitteln dienen 34 Millionen DM zur Komplementärfinanzierung der Bundesfinanzhilfen.

Alle Einzelprogramme zur Verbesserung des kommunalen Straßenverkehrs enthalten 1996 insgesamt 453 Maßnahmen. Mit den dafür vorgesehenen rund 443 Millionen DM an Zuwendungen wird ein Gesamtbauvolumen von rund 663 Millionen DM umgesetzt. Die Zahl der Maßnahmen im Aktionsprogramm "Straßengebundener ÖPNV" und im Programm zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs ist angestiegen. Hieraus wird nach Einschätzung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport deutlich, daß die Gemeinden und Kreise bei den Maßnahmen des Umweltverbundes entsprechend den landesverkehrspolitischen Zielen auf einen schnellen und effektvollen Einsatz der Mittel setzen. Die Maßnahmen spiegeln den Wunsch der Antragsteller wider, den motorisierten Individualverkehr möglichst umweltschonend abzuwickeln. Die Anstrengungen des Landes, Ortskerne und Stadtteilzentren zu lebendigen Begegnungsräumen für die Bürger umzugestalten, werden unterstützt durch die Verlagerung des nicht mehr vermeidbaren Individualverkehrs. Zu diesem Zweck werden ortsnahe Umgehungsstraßen und innerstädtische Entlastungsstraßen gefördert. Auch die flächenhafte Verkehrsberuhigung und die weitere Einrichtung von Tempo-30-Zonen werden verstärkt gefördert.

Weitere Schwerpunkte der Förderung sind:

- umweltverträglicher Gütertransport durch Stadtlogistik,

- Beseitigung von Unfallschwerpunkten,

- ortsgerechte Umgestaltung und Verbesserung der Verkehrswege,

- Förderung von Wegweisungssystemen und elektronischen Leiteinrichtungen,

- technische Sicherung von schienengleichen Bahnübergängen sowie Beseitigung von niveaugleichen Bahnübergängen.

Az.: III/1 644-02

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