Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 668/1998 vom 20.11.1998

Straßenbau: Richtlinie für Anerkennung von Prüfstellen

Das Bundesministerium für Verkehr hat die Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 1998, eingeführt und mit allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (Nr. 9/98) veröffentlicht.

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr weist daraufhin, daß abweichend von den Ausführungen des genannten Rundschreibens die Prüfungen wasserwirtschaftlicher u.a. umweltrelevanter Merkmale von Baustoffen und Baustoffgemischen in Nordrhein-Westfalen von Prüfstellen durchzuführen sind, die nach dem gemeinsamen Runderlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr (- III B 6 - 30 - 05 (48)) und des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (- IV B 7 - 1575/2 - ) vom 28.03.1991 anerkannt sind.

Prüfstellen, die in Nordrhein-Westfalen bereits anerkannt sind, werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr auf die RAP Stra 98 abgestimmte Anerkennungen erhalten. Die RAP Stra 98 ist bei der Geschäftsstelle der Vorstandsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Konrad-Adenauer-Str. 13, 50996 Köln, zu beziehen.

Az.: III/1 640-27

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