Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 673/2001 vom 05.11.2001

Strahlenschutzkommission zur Elektrosmog-Verordnung

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist im Rahmen einer Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit aus wissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder, insbesondere des Mobilfunks, zu verändern. Auch nach Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Literatur sei nicht nachweisbar, dass die gültigen Grenzwerte keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen gewährleisten würden. Zugleich spricht sich die Strahlenschutzkommission jedoch für verstärkte Erforschung möglicher Gesundheitsgefährdungen durch elektromagnetische Felder aus.

Die Strahlenschutzkommission berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in allen Angelegenheiten ionisierender und nicht-ionisierender Strahlen. Die Strahlenschutzkommission ist vom Bundesumweltministerium gebeten worden, im Zusammenhang mit der Novellierung der 26. BImSchV (Elektrosmog-Verordnung – 26. Verordnung zum Bundesimmissionschutzgesetz) den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder auf den Menschen zu überprüfen. Dabei war zu beurteilen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Risiken durch die Exposition mit elektromagnetischen Feldern vorliegen, die über die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinausgehen, die den Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) zugrunde lagen. Dabei sollte ausdrücklich auch geprüft werden, inwieweit die wissenschaftlichen Erkenntnisse Vorsorgemaßnahmen nahe legen.

Die Strahlenschutzkommission hat Mitte September Empfehlungen zu "Grenzwerten und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern" vorgelegt, in denen sie eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der vorliegenden Forschungsergebnisse zu allen Arten von elektromagnetischen Feldern vorgenommen hat. Auch ging die Strahlenschutzkommission der Frage nach, ob ein wissenschaftlich begründeter Verdacht auf mögliche gesundheitliche Gefahren unterhalb der geltenden Grenzwerte bestehe.

Im Hinblick auf die Mobilfunk-Strahlungen erkennt die Kommission in einzelnen Studien zwar mögliche Hinweise auf Gesundheitsbeeinträchtigungen. Sie stellt dazu aber fest, dass sich "auch unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente ein zusätzliches Risiko über die bisher bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinaus nicht angeben lässt". Damit bestätigt die Strahlenschutzkommission, dass die geltenden Grenzwerte vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Gleichwohl plädiert sie für weitere Forschungen. Bereits im Frühjahr diesen Jahres hatte das Bundesumweltministerium angekündigt, entsprechende Forschungsmittel zu erhöhen. So ist für das Jahr 2002 ein Volumen von rd. 4,5 Mio. DM und bis 2005 insgesamt 17 Mio. DM für diese Zwecke vorgesehen.

Az.: II/2 70-65

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