Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 516/2005 vom 23.06.2005

Stopp von Postagenturschließungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert gesetzliche Schritte gegen die anhaltende Schließung von Postfilialen.

Er hält es für zwingend notwendig, in allen Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern sowie in jedem Landkreis mit einer Fläche von 40 km2 eine Postfiliale zu unterhalten. Gegenwärtig sieht die Post-Universaldienstleistungsverordnung als Obergrenze 2.000 Einwohner und 80 km2 vor. Dies führe zu einer schleichenden Ausdünnung der Postgrundversorgung. So ist die Zahl der Postfilialen seit 1997 bis Ende des vergangenen Jahres von 15.131 auf 13.019 zurückgegangen. Zusammen mit dem Abbau von Briefkästen und der Verschlechterung der Konditionen für Postagenturen bedeutet dies eine dramatische Benachteiligung des ländlichen Raums. In einem Schreiben hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund alle Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich für eine Änderung der Post-Universaldienstleistungsverordnung einzusetzen.

Durch die Umsetzung des Vorschlags des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ergäbe sich eine Anzahl von 14.400 - 14.900 Pflichtstandorten für die gesamte Bundesrepublik, verteilt auf ein Staatsgebiet von 357.021 Quadratkilometern bei ca. 82,5 Millionen Einwohnern. Ein Vergleich mit Großbritannien, das bei einer Größe von 244.820 Quadratkilometern und einer Einwohnerzahl von ca. 60 Millionen ca. 17.000 finanzierbare stationäre Poststellen aufweist, zeigt, dass die Forderung nicht unmäßig und bei entsprechendem politischem Willen auch realisierbar ist.

Bundesweite Proteste gegen das Postagentursterben sind bei den Verantwortlichen der Post AG bisher stets auf taube Ohren gestoßen.

Az.: III/2 460-08

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