Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 265/1996 vom 05.06.1996

Stipendien für USA

Fortbildungsprogramm des "Council of International Programs für Youth Leaders and Social Workers, Inc." in den Vereinigten Staaten von Amerika (CIP);

hier: Ausschreibung von Stipendien für 1997

Der "Council of International Programs für Youth Leaders and Social Workers, Inc." - CIP - in Washington, USA, wird in seinem für 1997 geplanten Fortbildungskurs auf dem Gebiet der Jugendhilfe wieder Studienplätze für deutsche Fachkräfte zur Verfügung stellen. Diese Studienplätze hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend allgemein ausgeschrieben.

Die aus eigener Initiative in dem "Rat für internationale Programme für Jugendleiter und Sozialarbeiter e.V. " (CIP) zusammengeschlossenen amerikanischen Staatsbürger führen solche Fortbildungskurse seit 1956 alljährlich durch, um ausländischen Fachkräften der Jugendhilfe insbesondere ein eingehendes Studium der amerikanischen Jugend- und Sozialarbeit und ein internationalen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Sie möchten auf diese Weise einen Beitrag zur einer besseren internationalen Verständigung leisten, weshalb sie auch vom State Department unterstützt werden.

Die Programme wenden sich dabei bewußt an jene Menschen, denen die Erziehung und Bildung von Kindern und Erwachsenen anvertraut ist. Der größte Teil der Kosten für den Lebensunterhalt (einschl. Studiengebühren) werden für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen vom CIP und State Department getragen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leistet dazu einen Zuschuß aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Darüber hinaus wird ebenfalls aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ein Stipendium für die Reisekosten von und nach den USA gewährt.

Der Studienaufenthalt dauert in der Regel vier Monate, nämlich vom September bis Dezember 1997. Für besonders interessierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen besteht daneben die Möglichkeit, ihren Studienaufenthalt auf sechs Monate auszudehnen.

Einzelheiten dieses Fortbildungsprogramms, insbesondere über die Voraussetzungen für die Teilnahme, können direkt bei der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Haager Weg 44, 53127 Bonn, angefordert werden.

Die Bewerbungen werden in doppelter Ausführung benötigt. Aus einem in deutscher und englischer Sprache verfaßten Lebenslauf sollte ersichtlich sein, welchen Ausbildungsgang die Bewerber durchlaufen und aus welchen Gründen sie sich für dieses Studienprogramm angemeldet haben. Bewerbungsformulare können bei der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe unter der o.g. Adresse angefordert werden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist darauf hin, daß die Bewerbungen über den DStGB gesammelt bis spätestens

01. November 1996

der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe zu übersenden sind, die die organisatorische und fachliche Vorbereitung des Programms in der Bundesrepublik Deutschland übernommen hat. Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe leitet die Bewerbungen an CIP, Washington, im Einvernehmen mit dem aus Auswahlverfahren beteiligten Behörden und Verbänden weiter. Über das Auswahlergebnis wird weitere Nachricht gegeben.

Soweit interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Verwaltungen an dem Programm teilnehmen möchten, sind entsprechend der Bitte des Bundesministeriums die Bewerbung an die Geschäftsstelle zu senden. Soweit es sich um Mitarbeiter freier Träger handelt, sind die Bewerbungen den jeweiligen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege zuzuleiten.

Az.: II

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