Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 259/2006 vom 21.03.2006

StGB NRW zum Fragebogen des Landesumweltamtes II

Auf das Schreiben des Staatssekretärs im Umweltministerium NRW vom 28.02.2006 zur Abfrage des Landesumweltamtes im Zusammenhang mit der Abwasserabgabe hat die Geschäftsstelle mit Schreiben vom 17.3.2006 erneut geantwortet und einen Vorschlag unterbreitet. Im Einzelnen hat das Schreiben des StGB NRW vom 17.03.2006 an den Staatssekretär im Umweltministerium NRW folgenden Inhalt:

„ … Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.02.2006, in welchem Sie zutreffend darauf hingewiesen haben, dass der Bund bislang von seiner Ermächtigungsgrundlage nach § 7 a WHG keinen Gebrauch gemacht hat und den Stand der Technik für Niederschlagswassereinleitungen bislang nicht definiert hat.

Gleichzeitig können wir nur darauf hinweisen, dass das von Ihnen freundlicherweise übersandte Schreiben des Landesumweltamtes vom 14.2.2006 die Mitgliedsstädte und –gemeinden nicht zufrieden gestellt hat. Es wird durch diese nach wie vor in Frage gestellt, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Abfrage erfolgen muss.

Wenn unter der Obmannschaft von NRW am 24.01.2006 eine § 7 a WHG-Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet worden ist, so ist dieses im Grundsatz zu begrüßen, zumal hierdurch der richtige Weg eingeschlagen worden ist, für alle Bundesländer einheitlich materielle und formelle Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung zu finden.

Gleichwohl sehen wir es gerade vor dem Hintergrund, dass diese Arbeitsgruppe erstmalig am 24.01.2006 getagt hat, weiterhin als nicht erforderlich an, dass nunmehr bereits im Rahmen eines Fragebogens des Landesumweltamtes NRW zur Abwasserabgabe eine Abfrage gestartet wird, wenn Ergebnisse aus der soeben gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch nicht vorliegen.

Wir sehen eine solche Verfahrensweise auch deshalb als verzichtbar an, zumal die neue Landesregierung sich dem Ziel des Bürokratie- und Standardabbaus verpflichtet sieht und wir nicht erkennen können, dass zurzeit die Notwendigkeit besteht, dass Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern eine Vorreiterstellung einnimmt, ohne dass Ergebnisse aus einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu § 7 a WHG vorliegen. Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass bereits die alte Landesregierung festgestellt hat, dass NRW keine Insel ist und deshalb auch im gesamtwirtschaftlichen Gefüge darauf zu achten ist, dass ein einheitliches Vorgehen in den Bundesländern gewährleistet bleibt.

Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, die Frist für das Ausfüllen des zweiseitigen Fragebogens nicht nur bis zum 30.06.2006 zu verlängern, sondern insgesamt auszusetzen bis sich Ergebnisse aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu § 7 a WHG abzeichnen.

Wir verbleiben in Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort.“

Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.

Az.: II/2 24-10 qug

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