Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 152/2009 vom 16.02.2009

StGB NRW-Seminar "Örtliche und regionale Gestaltung des Güterverkehrs"

Nach seriösen Studien ist durch den Strukturwandel in Wirtschaft und Technik sowie aufgrund der räumlichen Transportverflechtungen in den nächsten vier Jahrzehnten mit einer Verdoppelung der Güterverkehrsleistung und einer Zunahme des Güterverkehrsaufkommens um knapp die Hälfte zu rechnen. Auch im Straßengüternahverkehr werden Aufkommen und Verkehrsleistungen zumindest in den nächsten 15 Jahren weiter wachsen.

Die damit verbundenen Schadstoff- und Lärmimmissionen, Instandhaltungskosten für Straßen und Brücken sowie zunehmenden Raumansprüche der Lastkraftfahrzeuge werden trotz Ausbau von Autobahnen und Ortsumgehungen zu spürbaren Belastungen auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden führen. Im StGB NRW-Seminar „Örtliche und regionale Gestaltung des Güterverkehrs“ am 06. Mai 2009 im Konferenztrakt der NRW.BANK in Düsseldorf soll den Perspektiven für die Bewältigung des Güterverkehrs in Nordrhein-Westfalen und insbesondere den kommunalen Gestaltungspotenzialen nachgegangen werden.

Nach ernüchternden Erfahrungen mit Modellen der City- und Gebietslogistik in den letzten Jahren können in entsprechende Steuerungskonzepte nicht allzu hohe Erwartungen gesetzt werden. Umso wichtiger ist die Entwicklung eines kommunalen Handlungsrahmens, in dem neben planungs- und verkehrsbezogenen Einwirkungsmöglichkeiten insbesondere das Bemühen um Kooperation und Koordinierung der Beteiligten steht. Schwerpunkte des Seminars sind deshalb u.a.

• Perspektiven für die Bewältigung des Güterverkehrs in NRW

• Auswirkungen der EU-Aktionspläne Güterverkehrslogistik von EU und Bund auf die kommunale Verkehrspolitik

• Anforderungen des regionalen Güterschienenverkehrs an Infrastruktur und Markt

• Gebietslogistik und Speditionskooperation

• Konzepte und Lösungen zum innerörtlichen Liefer- und Ladeverkehr.

Das Seminar, für das eine Tagungsgebühr in Höhe von 125 Euro zzgl. ges. MWSt. erhoben wird, wendet sich in erster Linie an die für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Wirtschaftsförderung in den Kommunen Verantwortlichen. Anmeldungen werden bis zum 31. März 2009 erbeten an Frau Matthews, Tel.: 0211/4587-248, Fax: 0211/943339, E-Mail: Ursula.Matthews@kommunen-in-nrw.de.

Az.: III N 16

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