Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 181/2011 vom 25.02.2011

StGB NRW-Präsidium zur SGB II-Einigung

Das Präsidium des StGB NRW hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 folgenden Beschluss zur SGB II-Einigung gefasst:

  1. Das Präsidium begrüßt, dass mit der sich abzeichnenden Umsetzung der SGB II-Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 23. Februar endlich Klarheit für die Leistungsempfänger zum neuen Regelsatzsystem sowie zu den Bestandteilen des Bildungs- und Teilhabepakets erreicht wird und den in die Aufgabendurchführung einbezogenen Kommunen die notwendigen Arbeits- und Finanzierungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden.
  2. Ausdrücklich unterstützt wird die Aufstockung des Bildungs- und Teilhabepakets um 400 Mio. € bis einschließlich 2013 fürflexibel einzusetzende Hilfen bei der Jugendsozialarbeit oder für Essen in Kinderhorten und die Erfüllung der kommunalen Forderung, dass neben den Leistungs- auch die Verwaltungskosten und die Warmwasserkosten von SGB II-Beziehern durch den Bund abzugelten sind. Mit der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung um dauerhaft 1,2 Mrd. € jährlich und der vorgesehenen Berücksichtigung der Ist-Kosten des Bildungs- und Teilhabepakets wird ein Finanzierungsweggewählt, der die mit einem Finanztransfer von Bundesmitteln an die kommunalen Aufgabenträger über Artikel 91 e GG ansonsten verbundenen rechtlichen Risiken vermeidet.
  3. Vor dem Hintergrund, dass die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit keine originär kommunale Aufgabe ist und die Kommunen insoweit über keinerlei eigene Gestaltungsmöglichkeiten verfügen, ist die zunächst schrittweise und ab 2014 vollständige Übernahme der entsprechenden Leistungskosten durch den Bund konsequent. Auch angesichts dieser spürbaren Hilfe für die strukturell deutlich unterfinanzierten Städte, Gemeinden und Kreise sind allerdings weitergehende greifbare Ergebnisse der Gemeindefinanzreformkommission unabdingbar.

Az.: III 810-02

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