Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 176/2011 vom 25.02.2011

StGB NRW-Präsidium zur Revision des NRW-Kinderbildungsgesetzes

Das Präsidium des StGB NRW hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 folgenden Beschluss zur Revision des Kinderbildungsgesetzes gefasst:

  1. Das Präsidium unterstützt die Zielsetzung der Landesregierung, die notwendige Revision des KiBiz in zwei Stufen vorzunehmen, um sich ansonsten abzeichnende gravierende Umsetzungsprobleme bei Trägern von Kindertageseinrichtungen und Jugendämtern zu vermeiden. In einem ersten Schritt sollten sich die Veränderungen auf fachlich notwendige Maßnahmen konzentrieren, die bei der anstehenden Jugendhilfeplanung zum 15.03.2011 noch Berücksichtigung finden können. Weitergehende, strukturell wirkende Reformschritte können frühestens zum Kindergartenjahr 2012/2013 eingeführt werden, weil sie insbesondere angesichts der Komplexität des Finanzierungssystems und der notwendigen Berücksichtigung von Konnexitätsfolgen einer intensiven Prüfung bedürfen.
  2. Das Präsidium unterstreicht die Forderung, eine Beitragsfreistellung für das 3. Kindergartenjahr nur unter der Prämisse eines vollständigen Finanzausgleichs für die Kommunen einzuführen. Vor dem Hintergrund der Finanzlage des Landes wird angeregt, die Einführung in der ersten Stufe zu überdenken und die Mittel für Qualitätssicherungsmaßnahmen im System einzusetzen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Beitragsfreistellung bereits für das kommende Kindergartenjahr eine Änderung des Buchungsverhaltens der Eltern hin zu einer zeit- und kostenintensiveren Betreuung auslösen wird und damit die Kalkulationen der Einrichtungsträger sowie der Jugendämter Unsicherheiten unterworfen werden.
  3. Das Präsidium trägt das Anliegen mit, zusätzliche Landesmittel für Kinderpflegerinnen und —pfleger zur Verfügung zu stellen. Es spricht sich in diesem Zusammenhang für die Regelung von Einsatzmöglichkeiten der sog. Ergänzungskräfte in allen Gruppenformen aus, da ansonsten die pflegerische Versorgung insbesondere der unter Dreijährigen nicht angemessen gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund des durch den U-3 Ausbau wachsenden Fachkräftebedarfs unterstützt das Präsidium ferner den Vorschlag seitens des Landes, ein Anreizsystem zur Gewinnung von Berufspraktikantinnen und —praktikanten zu schaffen.
  4. Das Präsidium begrüßt den angekündigten Ausbau von Familienzentren insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen. Das Präsidium erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer Erhöhung des Landeszuschusses, um erforderliche Leitungsfreistellungen sicherstellen zu können. Das Präsidium ist im Übrigen der Auffassung, dass eine stärkere Beteiligung der Eltern an Entscheidungsprozessen in den Kindertageseinrichtungen die gemeinsame Verantwortung für die Betreuung und Bildung der Kinder herausstellt. Die vorgesehene Abstufung zwischen Anhörungs- und Mitbestimmungsrechten ermöglicht eine angemessene Teilhabe der Erziehungsberechtigten in den Tageseinrichtungen, ohne in die Trägerautonomie einzugreifen.

Az.: III 711-2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search