Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 196/2003 vom 21.02.2003

StGB NRW-Präsidium zur Offenen Ganztagsschule

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes hat sich in seiner Sitzung am 6. Februar 2003 in Düsseldorf schwerpunktmäßig mit der Offenen Ganztagsschule beschäftigt und hierzu nach Diskussion mit der neuen Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, Ute Schäfer, folgenden Beschluß gefaßt:

„1. Das Präsidium bekräftigt seine Auffassung, dass verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen sowie der Wunsch nach einer Qualitätsverbesserung im Bildungsbereich einen steigenden Bedarf an schulischen Betreuungsangeboten und Ganztagsschulen zur Folge haben. Es begrüßt deshalb grundsätzlich die Absicht des Landes, die Versorgung mit Ganztagsschulangeboten im Primarbereich zu verbessern.

2. Der vorliegende Entwurf eines Fördererlasses/-richtlinie des Landes zur Offenen Ganztagsschule wird nach Auffassung des Präsidiums als untauglich angesehen, dies zu erreichen.

3. Die Ergebnisse der PISA-Studie zeigen, dass es bei einem Ausbau der schulischen Angebote nicht allein um die Schaffung weiterer Betreuungsplätze gehen darf. Vielmehr müssen Ganztagsangebote im Primarbereich im Sinne einer Verbesserung schulischer Leistungen von einem einheitlichen pädagogischen Konzept getragen werden, welches sowohl eine Rhythmisierung des Unterrichts als auch eine sinnvolle Verzahnung zusätzlicher außerunterrichtlicher Angebote mit curricularen Inhalten erlaubt.

4. Da die Gesamtverantwortung für ein solches pädagogisches Konzept als Teil der inneren Schulangelegenheiten beim Land liegt, folgt daraus auch die Verpflichtung des Landes, die zur Umsetzung dieses Konzepts erforderlichen personellen Ressourcen vollständig und dauerhaft zu finanzieren. Dies betrifft nicht nur die an den Schulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch das im Übrigen erforderlich werdende nicht lehrendes Fachpersonal, soweit nicht im Rahmen der wünschenswerten Kooperation von Schule und Jugendhilfe auch andere Personen in die Umsetzung dieses pädagogischen Konzeptes einzubeziehen sind.

5. Modelle zum Ausbau der Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen müssen in jedem Fall so gestaltet sein, dass im Interesse des Erhalts gleichwertiger Lebensverhältnisse allen Schulträgern zeitgleich die Möglichkeit zur Schaffung solcher Angebote eröffnet wird. Dies schließt eine einseitige Konzentration auf Städte und Gemeinden, die über einen eigenen Hort verfügen, aus. Dies gilt umso mehr, als auch die Inanspruchnahme der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel (rd. 914 Mio. € für NRW) den Ausbau von Ganztagsschulen bis 2007 voraussetzt.

6. Unter diesen Voraussetzungen werden die Städte und Gemeinden in NRW den Ausbau von Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Zuständigkeiten unterstützen. Dies gilt insbesondere dort, wo Kommunen durch einen Ausbau von Schulen zu Ganztagsschulen in ihrer Eigenschaft als Träger der Jugendhilfe an anderer Stelle entlastet werden.“

Az.: IV/2-211-13

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