Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 330/2006 vom 27.03.2006

StGB NRW-Fachtagung zur kommunalen Seniorenpolitik

Nicht zuletzt mit dem dramatischen demographischen Alterungsprozess gewinnen die Aufgaben der Städte und Gemeinden im Bereich der gemeinwesenorientierten Arbeit mit Älteren und der Politik für Seniorinnen und Senioren maßgeblich an Bedeutung. Bereits in seinen Hinweisen „Ziele und Möglichkeiten kommunaler Seniorenpolitik“ hat der Städte- und Gemeindebund NRW die wesentlichen Handlungsfelder aufgezeigt und für eine stärkere Vernetzung seniorenbezogener Einrichtungen und Leistungen durch mehr Kooperation vor Ort und in der Region plädiert.

Mit der StGB-Fachtagung „Kommunale Seniorenpolitik – Zusammenleben der Generationen aktiv gestalten“ am 01.06.2006 in Münster möchte der Verband den Diskussionsprozess verbreitern, konkrete Hilfestellungen für eine wirkungsorientierte, integrativ angelegte Steuerung der Seniorenpolitik leisten und gleichzeitig mit Erfahrungsberichten zu erfolgreichen Praxisbeispielen Anstöße zur Weiterentwicklung der Querschnittsaufgabe Seniorenpolitik geben. Schwerpunkte der Fachtagung sind folgende Themen:
• Von der traditionellen Altenhilfeplanung zur wirkungsorientierten Steuerung
• Partnerschaftliche Vernetzung seniorenspezifischer Dienstleistungen aus freigemeinnütziger Sicht
• Handlungsschwerpunkte gemeinwesenorientierter Seniorenarbeit aus Sicht des Landes NRW
• Stadtentwicklungsplanerische Strategien für ein Miteinander der Generationen
• Praxisbericht zu einem Mehrgenerationenhaus
• Partizipationsfragen aus kommunaler Sicht

Adressaten der StGB-Fachtagung sind neben den kommunalen Entscheidungsträgern die in den seniorenpolitisch relevanten Fachbereichen – Sozialwesen, Stadtentwicklung, Kommunalverfassung und Finanzen – Verantwortlichen sowie interessierte Ratsmitglieder aus den zuständigen Fachausschüssen. Anmeldungen zur Fachtagung, für die ein Tagungsbeitrag von 125 Euro zzgl ges. MWSt. erhoben wird, erbitten wir nach Möglichkeit bis zum 18. Mai 2006 an den StGB NRW unter der Verbandsadresse oder per Fax-Nr. 0211/943339.

Az.: III 870

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