Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 677/2007 vom 22.10.2007

StGB NRW-Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Die 95. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr fand am 10.10.2007 unter Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden Giesen, Straelen, in Ibbenbüren statt. Bürgermeister Steingröver stellte die gastgebende Stadt Ibbenbüren vor. Sie gehöre zum Münsterland, lege aber auch Wert auf die Nähe zum Teutoburger Wald. Ibbenbüren sei eine Bergbaustadt, die zudem eine starke touristische Ausrichtung habe.

Geschäftsführer Dr. Johann Malcher, Dr. Malcher Unternehmensberatung GmbH, trug über Ziele und Akzente einer mittelstandsorientierten Kommunalverwaltung vor. In der Diskussion des Ausschusses wurde darauf hingewiesen, dass die mittelständischen Firmen oft zum einen nur unzureichend über die kommunalpolitischen Hintergründe von Ratsentscheidungen und Verwaltungshandeln informiert und zum anderen sich ihrer aus Gesetzen und Verordnungen ergebenden Rechtspflichten nicht immer hinreichend bewusst seien. Kommunale Wirtschaftsförderung könne und brauche nicht zum Schwerpunkt zu haben, rechtliches oder tatsächliches Grundlagenwissen zu vermitteln sondern müsse sich auf die Information mittelstandsspezifischer Informationen und (Beratungs-)Hilfen in konkreten Verfahrenssituationen konzentrieren. Studien belegten, dass Unternehmen mit Kenntnis über die kommunalen Beratungs- und Informationsangebote diese im Ergebnis auch relativ gut bewerteten, während Unternehmen ohne Grundinformationen zu einer eher negativen Einschätzung der kommunalen Wirtschaftsförderungskompetenz gelangten.

Der Ausschuss unterstreicht die vielfältigen Bemühungen der Städte und Gemeinden, durch integriertes mittelstandsfreundliches Verwaltungshandeln sowie partnerschaftliche Kooperation mit den Unternehmern und Existenzgründern die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten vor Ort zu verbessern und insbesondere zügige Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Er empfiehlt die strategische Ausrichtung mittelstandsfreundlicher Verwaltungen nach folgenden Aspekten:
• Erfolgsgemeinschaft: Kommunen und Unternehmen sollen sich „auf gleicher Augenhöhe“ als strategische Kooperationspartner verstehen.
• Prozessoptimierung: Mittelständische Unternehmen sollen bei administrativen Verfahren bedarfsgerecht und wirtschaftlich bedient werden.
• Glaubwürdigkeit: Mittelstandsfreundlichkeit darf keine (kommunal-)politische Floskel bleiben sondern muss tatsächlich die Köpfe der Verwaltungsmitarbeiter erreichen.
• Premium-Kunde: Die spezfischen Interessen mittelständischer Unternehmen müssen sachgerecht und zügig mit anderen Interessenlagen politisch abgewogen werden.
• Service als Investition: Besserer Kundenservice und der damit verbundene erhöhte Ressourceneinsatz müssen als Investition in die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Standorts verstanden werden.
Der Ausschuss fordert, die wirtschaftsfördernden Beiträge der Kommunen noch stärker in eine Gesamtstrategie des Landes für ein „mittelstandsfreundliches NRW“ einzubinden. Er unterstützt ferner die Bemühungen der RAL-Gütegemeinschaft, über messbare Gütebestimmungen bzw. Kriterien die Einhaltung von Serviceversprechen und die Unternehmenszufriedenheit zu dokumentieren.

Der Ausschuss erneuert die Verbandskritik an der überbürokratisierenden Mittelstandsverträglichkeitsprüfung und fordert Landesregierung sowie Landtag auf, entsprechend den Festlegungen der Koalitionsvereinbarungen baldmöglichst eine grundlegende Überarbeitung des Mittelstandsgesetzes unter Abschaffung der Mittelstandsverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.

Hauptreferent Thomas fasste sodann die bisherigen Arbeiten zur Erstellung einer neuen „Mustersatzung Sondernutzungen“ zusammen. Angesichts der kommunalpolitischen Brisanz habe sich das Präsidium am 30.08.2007 mit der Mustersatzung insbesondere unter dem Aspekt sozial unerwünschter Verhaltensweisen im öffentlichen Straßenraum befasst. Es habe in einem Beschluss die Auffassung der Geschäftsstelle bestätigt, sich in der Sondernutzungs-Mustersatzung auf straßenrechtliche Fragestellungen zu konzentrieren und Gefahrenabwehrgesichtspunkte im Wege der ordnungsrechtlichen Verordnung zu regeln. Die neue Mustersatzung solle in der StGB-Fachtagung am 15.11.2007 vorgestellt und diskutiert werden. Für die Fachtagung werden noch Anmeldungen entgegengenommen.

Der Ausschuss begrüßt die mit dem aktuellen Entwurf eines GO-Reformgesetzes ermöglichte Herabzonung der Einwohner-Schwellenwerte für die Funktion der Mittleren kreisangehörigen Stadt und die damit einhergehende Stärkung der Kompetenzen auch kleinerer Kommunen im Bereich des Straßenverkehrsrechts. Er stellt fest, dass den Straßenverkehrsbehörden in den vergangenen Jahren eine in der Öffentlichkeit kaum beachtete Erweiterung der Verantwortlichkeiten zur Verringerung von Luftschadstoffen und Lärm in den Städten und Gemeinden, aber auch im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Gestaltung bzw. Steuerung von Güter- und Schwerlastverkehren eingeräumt worden ist. Der Ausschuss ruft die von der GO-Neuregelung zur Herabzonung der Einwohner-Schwellenwerte betroffenen Städte und Gemeinden zur Prüfung auf, ob sie die Kompetenzen der Straßenverkehrsbehörde und weiterer Funktionen wahrnehmen können.

Geschäftsführer Giesen referierte sodann über die aktuelle arbeitsmarktpolitische Situation und ging auf die für die Kommunen problematische Situation ein, dass einerseits die Kosten der Unterkunft trotz konjunkturell leicht verbessernder Lage weiterhin noch gestiegen sind, während sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften – nicht zuletzt durch das SGB II-Änderungsgesetz – signifikant verringert habe. Dies habe Konsequenzen für das Revisionsverfahren zur Bundespauschale nach § 46 SGB II, da die Bundesleistungen sich nach der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften richte und dies bereits zur Ankündigung des Bundesarbeitsministeriums geführt habe, die KdU-Leistungen abzusenken.
Mit einem weiteren Schwerpunkt seiner Ausführungen widmete sich der Berichterstatter der aktuellen Debatte um Zielvereinbarungen bei den Arbeitsgemeinschaften und der Entwicklung bei den Eingliederungsmitteln, die der Bund für das Jahr 2008 um bis zu 8 % absenken wolle. Transparenz bedürfe es aus kommunaler Sicht vor allem in der Diskussion um die Aktivierungserfolge.

Die nächste Sitzung soll am 09.04.2008 in Eslohe stattfinden.

Az.: III/1 N 5

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