Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 315/2015 vom 11.05.2015

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster

Am 28.04.2015 fand in der Stadt Emsdetten die Frühjahrstagung des StGB NRW für den Regierungsbezirk Münster (AG Münster) statt. Die mit 130 Teilnehmern gut besuchte Veranstaltung widmete sich nach dem Grußwort des Bürgermeisters, Herrn Georg Moenikes, zunächst der Wahl des AG-Vorsitzenden und seines Stellvertreters. Einstimmig wurden Herr Bürgermeister Moenikes (Stadt Emsdetten) zum AG-Vorsitzenden und Herr Bürgermeister Dietmar Bergmann (Gemeinde Nordkirchen) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke ging in seinem anschließenden Grußwort insbesondere auf die Flüchtlingsproblematik ein, welche sowohl das Land NRW als auch die Städte und Gemeinden vor eine große Herausforderung stellt. Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider griff das Thema in seinem Vortrag „Aktuelles aus Düsseldorf“ vertiefend auf und wies insbesondere darauf hin, dass nicht nur die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften schwierig sei, sondern auch die Finanzierung der Unterbringung der Flüchtlinge einer grundlegenden Reform bedarf. Insbesondere müsse sich auch der Bund endlich nachhaltig an den Kosten beteiligen. 

Prof. Dr. Friedhelm Jaeger (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) referierte dann zu dem Thema „Wildlebende Katzen und Katzenkastration“. Er führte insbesondere aus, dass die Katzenkastration durch die Kreisordnungsbehörde in solchen Gebieten vorgesehen werden kann, in welchen eine erhebliche Anzahl wild lebender Katzen festgestellt worden sei. Diese Feststellung solle nach Möglichkeit mit den örtlichen Tierschutzvereinen erfolgen. In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass auf der einen Seite Katzenkastrationen durchgeführt werden sollen und auf der anderen Seite der Abschuss von wild lebenden Katzen beschränkt werde.

Bezogen auf die Einführung der 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen stellte Hauptreferent Dr. Queitsch grundlegend dar, dass zurzeit keine Pflicht besteht, eine 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen einzuführen. Gleichwohl gebe es eine ganze Reihe von Städten, die in Pilotprojekten die Einführung einer 4. Reinigungsstufe testen wollen. Dieses sei insbesondere wichtig, um eine Verlässlichkeit bei der Technik und eine klare Aussage über die entstehenden Kosten machen zu können.

Abschließend stellte Claudia Koll-Sarfeld, Vorstand der KoPart eG, den elektronischen Katalogeinkauf für Städte und Gemeinden vor, der insbesondere die Möglichkeit bietet, per Internet Gebrauchsartikel zu bestellen, die im täglichen Tagesablauf bei Städten und Gemeinden benötigt werden (z. B. Einweg-Windeln in Kindertagesstätten). Insbesondere gehe es darum, das vor Ort mit dem Vergaberecht betraute Personal bei der Beschaffung derartiger Gebrauchsartikel zu entlasten, damit mehr Zeit dafür übrig bleibt, größere Vergabeverfahren zu betreuen.

Az.: II/2 qu-ko

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