Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 2/2011 vom 03.12.2010

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster

Am 01.12.2010 tagte in der Stadthalle der Stadt Olfen die Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW für den Regierungsbezirk Münster. Die mit ca. 130 Personen gut besuchte Veranstaltung stand unter dem Themenschwerpunkt „Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für die Städte und Gemeinden“. Nach dem erfrischenden Grußwort des gastgebenden Bürgermeisters Josef Himmelmann (Stadt Olfen) an die Teilnehmer, begrüßte Regierungspräsident Dr. Paziorek in seine Ansprache den neuen Weg des Ministeriums für Inneres und Kommunales, einen Haushaltsausgleich nicht mehr nach der strikten Vorgabe in drei Jahren bewältigt zu müssen, weil dieses regelmäßig nicht zu schaffen sei. Ausdrücklich bot der Regierungspräsident auch beim Thema „Gemeinschaftsschule“ einen Moderationsprozess an. Im Anschluss daran warb die Staatssekretärin für Integration, Frau Zülfiye Kaykin (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) bei den anwesenden Städten und Gemeinden um eine aktive Mitwirkung bei der Integration von Migranten.

Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider berichtete über „Aktuelles aus Düsseldorf“. Er warb insbesondere dafür, beim Thema „Gemeinschaftsschule“ den Verband als Plattform anzunehmen, wo gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sachgerechte Lösungen gefunden werden könnten. Zum Thema Finanzen wies er darauf hin, dass mit Blick auf den Finanzpakt der Landesregierung eine gerechte Verteilung im Hinblick auf die Städte und Gemeinden unverzichtbar sei. Der StGB NRW unterstütze alles, was den Städten und Gemeinden helfe. Es dürfe aber nicht verkannt werden, dass auch der Bund mit in das Boot einsteigen müsse, um die Finanzsituation der Kommunen nachhaltig zu verbessern.

In einem weiteren Schwerpunkt ging es dann um das Thema „Hochwasserschutz“. Die Ministerialräte Gerhard Odenkirchen und Erik Buschhüter (Umweltministerium NRW) stellten dar, wie auf der Grundlage der EU-Hochwasserschutzrichtlinie in Nordrhein-Westfalen der Hochwasserschutz zukünftig ausgestaltet werden soll. Insbesondere wiesen sie darauf hin, dass mit der europäischen Vorgabe für die Aufstellung von Hochwasserschutz-Risikomanagementplänen die Städte und Gemeinden vor Ort gefordert seien, beim Hochwasserschutz aktiv mitzuwirken. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal deutlich heraus gestellt, dass Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Land bis zu 80 % gefördert werden.

Der AG-Vorsitzende Bürgermeister Georg Moenikes (Stadt Emsdetten) und Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann (Stadt Beckum) stellten in sehr anschaulichen Vorträgen dar, welche Anstrengungen in den Städten Emsdetten und Beckum in den vergangenen Jahren unternommen worden sind, um den Gefahren durch Hochwasser zu begegnen und damit erhebliche Sachschäden zu vermeiden. Übereinstimmend stellten beide Bürgermeister heraus, dass durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes (z.B. die Renaturierung von Flüssen) die Bevölkerung insbesondere vor Sachschäden geschützt werde. Nicht zuletzt deshalb seien Städten bei den verheerenden Katastrophenregen im August 2010 relativ glimpflich davon gekommen.

Zum Anschluss stellte Hauptreferent Dr. Peter Queitsch (StGB NRW) die aktuelle haftungsrechtliche Rechtsprechung dar. Gemeinden müssten für sog. Katastrophenregen grundsätzlich nicht haften, weil nicht erwartet werden könne, dass sie völlig überdimensionierte öffentliche Abwasserkanäle bezogen auf Katastrophenregen errichteten und damit die Regenwassergebühr in astronomische Höhen treiben würden. Besonders wichtig sei es, dass die Bürger ihre Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung um den Schutz gegen Elementarschäden erweiterten, weil dann auch Schäden durch Überflutungen von außen in das Haus hinein versichert seien. Die Vorträge können im Internet des StGB NRW unter Fachgremien/Bezirks-AG/AG Münster abgerufen werden.

Az.: II/2 qu-ko

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