Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 301/2008 vom 28.04.2008

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Bürgermeister Landscheidt begrüßte in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft die rund 150 Teilnehmer. Bürgermeister Heyes von der gastgebenden Stadt Willich stellte diese in einem informativen Vortrag vor und wies insbesondere auf die überregional bedeutsamen Schlossfestspiele Neersen vom 08.06. bis 17.08.2008 hin (www.stadt-willich.de). Sodann stellte Geschäftsführer Giesen von der Geschäftsstelle in einem informativen Vortrag die Neuordnung der SGB II-Leistungsträgerschaft vor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20.12.2007 entschieden, dass die SGB II-Arbeitsgemeinschaften gegen das Verbot der Mischverwaltung - und damit gegen das Prinzip eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung - verstoßen. Somit sei jeder Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen - also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation - zu erledigen. „Soweit eine grundlegend neue, dem Hartz IV-Ziel der ‚Leistungen aus einer Hand’ entsprechende Lösung nicht zustande kommt, muss ein kommunalfreundliches Modell der Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden“, bekräftigte Giesen.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben ein vitales Interesse an der Einbeziehung ihrer Kompetenz aus der Sozial- und Jugendpolitik sowie als Akteure des örtlichen Arbeitsmarktes in die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen müssten möglichst über „Hilfen aus einer Hand“ Perspektiven für eine Integration in den Arbeitsmarkt geboten werden. Ihr Lebensunterhalt sei zu sichern und ihre Eigenständigkeit sei zu erhöhen.

Aus Sicht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssten vor einer Umsetzung beispielsweise des Modells „Kooperatives Jobcenter“ mögliche Schnittstellenprobleme aufgespürt und im Vorfeld beseitigt werden.

Nachdrücklich fordere der Städte- und Gemeindebund NRW für den Fall einer getrennten SGB II-Aufgabenwahrnehmung eine sachgerechte Lösung für das Personal der kreisangehörigen Kommunen.

Er wies insoweit auf den Beschluss des Präsidiums vom 16.04.2008 zur Neuordnung der SGB II-Leistungsträgerschaft hin. Dieser kann im Intranet von den Mitgliedern unter AG Düsseldorf genauso wie die 8 Thesen von Herrn Geschäftsführer Giesen zu dieser Thematik abgerufen werden.

Sodann leitete Geschäftsführer Giesen in den nächsten Tagesordnungspunkt, nämlich die Umsetzung des KiBizes auf der Grundlage eines Erfahrungsaustausches, ein.

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf dem „Krippengipfel“ am 2. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren aufzubauen. Die Bundesregierung hat durch ihren Kabinettsbeschluss vom 5. September 2007 den Fahrplan für den Ausbau der Kindertagesbetreuung festgelegt. Die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 wird durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. € sichergestellt. Dieses wurde zwischenzeitlich durch das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz errichtet. Im Nachtragshaushalt 2007 wurden die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

Das MGFFI hat den kommunalen Spitzenverbänden einen Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zugeleitet. Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes und des Ausbauprogramms U3 des Landes NRW werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege gefördert, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.

Zuwendungsempfänger sind nach bisherigem Diskussionsstand die Jugendämter. Der Fördersatz beträgt bei Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen bis 90 %, womit ein Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 10 % verbleibt. Es ist eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände beabsichtigt. Hierzu läuft z.Zt. das Abstimmungsverfahren.

Aus Sicht der Geschäftsstelle ist zum einen der bislang fehlende Eigenanteil des Landes mit Blick auf die politisch formulierte gemeinsame Verantwortung für den Ausbau der Betreuungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen zu kritisieren. Zudem sind die geplanten Höchstbeträge (bei Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks 20.000 Euro, bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks 8.500 Euro sowie bei Sanierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks 3.500 Euro) unzureichend. In Vorgesprächen wurden den kommunalen Spitzenverbänden deutlich höhere Höchstbeträge in Aussicht gestellt. Angeregt werden soll zudem, dass in den Richtlinien eine Regelung zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit aufgenommen wird, um wie bei der Förderung zum Ausbau der offenen Ganztagsgrundschulen eine pragmatische Lösung dahingehend zu erzielen, dass eine andere Einrichtung die Mittel verwenden kann, wenn eine Einrichtung die beantragten Mittel nicht in Gänze aufbraucht.

Die nahtlose Umstellung des Finanzierungssystems einer Spitzkostenabrechnung unter Geltung des GTK zu einem pauschalen Fördersystem nach KiBiz sowie unklare gesetzliche Formulierungen ergeben in der kommunalen Praxis einen deutlich erhöhten Beratungsbedarf. Auf Anregung der Geschäftsstelle führten die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe in Kooperation mit dem StGB NRW eine Serie von Informationsveranstaltungen durch. Folgende Themen wurden hierbei schwerpunktmäßig diskutiert:

- Wie weit geht die Steuerungsmöglichkeit der Jugendämter insbesondere im Hinblick auf die von den Eltern gewünschten Betreuungszeiten?

- Wie sollte die Elternbeitragssatzung konzepiert werden?

Im Anschluss daran fand ein intensiver Erfahrungsaustausch zu den unterschiedlichen Erfahrungen mit dem KiBiz statt.

Fotos von der Veranstaltung können im Internet unter www.stadt-willich.de abgerufen werden.

Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft findet in Kamp-Lintfort statt. Ein konkretes Datum sowie die Einladung gehen Ihnen rechtzeitig zu.

Az.: II/1 01-25

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