Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 286/2015 vom 22.04.2015

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 21.04.2015 fand die Frühjahrstagung der AG Düsseldorf des StGB NRW in der Stadt Kaarst statt. Bürgermeister Moormann von der gastgebenden Stadt Kaarst wies in seinem Grußwort auf die für die Städte und Gemeinden wichtige Funktion des StGB hin. Er machte dabei deutlich, dass die Städte und Gemeinden auch durch die Sitzungen der Bezirksarbeitsgemeinschaften ihre Erfahrungen in den StGB NRW einbringen könnten.

Auf dieser Basis könne dann der Verband seine wichtigen kommunalen Aufgaben insbesondere gegenüber der Landesregierung und dem Landtag ausüben. In seinem Grußwort ging der Landrat des Rhein-Kreis-Neuss, Herr Petrauschke, auf die wichtige Bedeutung der kommunalen Zusammenarbeit ein und widmete sich dann kurz der Problematik von Flüchtlingskindern in den Schulen. Sodann wählte die Arbeitsgemeinschaft jeweils einstimmig Herrn Bürgermeister Gerhard Fonck aus Kalkar zum Vorsitzenden dieser Arbeitsgemeinschaft und Herrn Professor Dr. Landscheidt aus Kamp-Linfort  zu seinem Stellvertreter.

Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider widmete sich in seinem Beitrag „Aktuelles aus Düsseldorf“ insbesondere der drastischen Zunahme von Asylsuchenden und den daraus erwachsenden Herausforderungen an die Städte und Gemeinden. Er machte deutlich, dass sie bald nicht mehr wüssten, wo sie die Neuankommenden noch unterbringen sollten. Er wies darauf hin, dass Deutschland immer mehr unter einem Ungleichgewicht bei der Verteilung der Flüchtlinge zu leiden habe. Er mahnte deshalb eine Lösung auf europäischer Ebene an. Erforderlich sei ferner eine schnelle und massive Ausweitung der Plätze in Landeseinrichtungen sowie dauerhaft mehr Geld von Bund und Land.

Die Asylverfahren müssten beschleunigt und die abgelehnten Asylsuchenden rascher in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Auch für extrem hohe Krankheitskosten dieser Personen sowie für die Kosten der geduldeten Asylsuchenden müsse das Land aufkommen. Mit kommunalen Mitteln könnten — so Schneider - die wirtschaftlichen Probleme der ganzen Welt nicht gelöst werden. Gelinge es nicht, die Versorgung von Asylsuchenden zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu machen, drohe die bisher vorbildliche Willkommenskultur zusammenzubrechen. Schneider führte ferner aus, dass die Herausforderungen bei der Flüchtlingsversorgung auf die weiterhin schwierige Situation der Kommunalfinanzen treffen.

Erforderlich sei - so Schneider -, dass der Verbundsatz - Anteil der Kommunen an den wesentlichen Landessteuereinnahmen - von derzeit 22 % auf 28,5 % erhöht werde. Schließlich ging er auf die Neukonzeption des Länder-Finanzausgleiches ein. Hier müsse Nordrhein-Westfalen deutlich besser gestellt werden. Es müssten jährliche Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro sichergestellt werden. Denn wenn es dem Land finanziell besser gehe, profitierten auch die Kommunen davon. Ferner müsse der Solidaritätszuschlag, der 2019 ausläuft, in die Einkommensteuer integriert werden. Dies würde dem Land Nordwestfalen zusätzliche Einnahmen von rund einer  Milliarde Euro und den Kommunen von rund 500 Millionen Euro jährlich einbringen. Dieses Geld sei dringend notwendig, um die marode Infrastruktur zu sanieren und langfristig die kommunalen Haushalte wieder ins Lot zu bringen.

Im nachfolgenden Vortrag stellte Frau Unger-Azadi vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr die Landeskampagne „Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für alle!“ vor. Die Kampagne möchte die Aufmerksamkeit von Kommunen, Verbänden, Schulen und Eltern auf das Thema lenken. Denn wenn man Kindern einen sicheren Raum zur Verfügung stelle, würden sie sofort anfangen, ihn zu bespielen und mit Leben zu füllen.

Eine zentrale Voraussetzung dafür, ob Kinder gesund und sicher aufwachsen und sich in ihrer Wohnumgebung wohlfühlen, sei nämlich die Verkehrssituation. Nur wo sich Kinder sicher bewegen und angstfrei draußen spielen könnten, könnten sie sich auch optimal entwickeln. Auch Erwachsene hätten ein Bedürfnis nach unkomplizierter Gemeinsamkeit, nach Erlebnis, Spaß und Bewegung. Daher profitierten auch sie von einer Straßenraumgestaltung, die Kinder anspreche und zum Spielen animiere.

Straßen zum Leben seien ein wertvoller Beitrag gegen soziale Vereinsamung und Generationenkonflikte und die beste Voraussetzung für Nachbarschaftshilfe, Bürgerengagement und Identifikation mit der persönlichen Wohnumgebung. Viele gute Beispiele zeigten, dass solche Freiräume gelebte Wirklichkeit seien. Beispielhaft wies sie auf bereits eingerichtete verkehrsberuhigte Bereiche hin. Die Landesregierung fordere die Kommunen daher dazu auf, bei der Stadt- und Verkehrsplanung verstärkt auf die Belange von Kindern zu achten. Das Land halte für diese Kampagne etliche unterstützende Maßnahmen bereit.

Schließlich stellte Herr Siedenberg von der KoPart eG - einer Tochtergesellschaft des StGB NRW - die Möglichkeiten eines elektronischen Katalogeinkaufs für die Städte und Gemeinden dar. Die häufig dezentrale Beschaffung insb. von kurzfristigen Verbrauchartikeln wie Büromaterialien, Reinigungs- und anderer Hygieneartikel gehöre für viele Gemeinden zum täglichen Geschäft. Die Folgen seien, dass jeder Besteller einen anderen Preis erhalte und die Kommune keinen Überblick über die Beschaffungsmengen sowie die Einzelpreise habe.

Seit Anfang 2015 sei mittels der KoPart die Beschaffung von solchen Artikeln über ein Online-Bestellsystem deutlich vereinfacht und letztendlich auch für die Städte und Gemeinden deutlich kostengünstiger. Denn die KoPart schreibe für teilnehmende Mitgliedskommunen Rahmenverträge für einzelne Artikelgruppen aus. Im Unterschied zu Bestellungen über eine zentrale Vergabestelle könne die Bedarfsstelle die Bestellungen direkt aufgeben.

Möglich würde dies durch das neuartige Konzept der Online-Katalogbestellung: Sämtliche im Rahmenvertrag ausgeschriebenen Produkte seien online über eine Website, wie bei den gängigen Internetkaufhäusern, verfügbar. Der Beschaffer könne nun mit wenigen Klicks die benötigten Produkte ganz nach seinem Bedarf und seiner Berechtigung deutlich kostengünstiger bestellen und liefern lassen. Dabei blieben die bestehenden Budget- und Kontrollrechte unverändert.
Sämtliche Vorträge können im StGB NRW-Internetangebot unter Rubrik "Der Verband/Fachgremien/BezirksAG/AG Düsseldorf" abgerufen werden.

Az.: II/1

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