Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 76/2010 vom 01.02.2010

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Der Vorsitzende der AG, Bürgermeister Moormann aus Kaarst begrüßte über 200 Teilnehmer zu der Tagung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebund NRW für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Er stellte kurz den Verband vor und wies auf die Bedeutung dieser Arbeitsgemeinschaft hin. Sodann ging der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Herr Petrauschke, in seinem Grußwort kurz auf die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Er machte deutlich, dass aufgrund der schlechten kommunalen Finanzlage diese nicht weiter gefährdet werden dürfe.

Sodann wurde von den Teilnehmern der Sitzung einstimmig Bürgermeister Fonck aus Kalkar zu neuen Vorsitzenden dieser Arbeitsgemeinschaft und Bürgermeister Dr. Landscheidt aus Kamp-Lintfort zu seinem Stellvertreter gewählt. Beide nahmen die Wahl an. Bürgermeister Landscheidt bedankte sich bei dem bisherigen Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Moormann, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft.

Sodann trug Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider „Aktuelles aus Düsseldorf“ vor. Der Schwerpunkt seines Vortrages war die kommunale Finanzkrise. Diese sei die schwerste Krise nach dem zweiten Weltkrieg. Die kommunalen Haushalte würden durch wegfallende Einnahmen und explodierende Ausgaben buchstäblich zerrieben. Selbst radikale Sparkurse würde den Abwärtstrend nicht aufhalten können. Er machte deutlich, dass durch die Landes- und Bundespolitik nicht immer neue Leistungsversprechen erfolgen dürften. Diese würden später häufig von den Bürger und Bürgerinnen gegenüber den Gemeinden eingefordert.

Als kurz- und mittelfristiges Maßnahmenpaket forderte Dr. Schneider ein Notprogramm zur Sanierung der Kommunalfinanzen vor. Dieses müsste mindestens fünf Punkte umfassen:

 

·         Dauerhafte Mitfinanzierung der Soziallasten durch den Bund

·         Konsolidierungshilfen des Landes NRW

·         Verankerung eines Anspruchs der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung in der NRW-Landesverfassung

·         Konnexitätsgrundsatz umgehungssicher ausgestalten

·         Umfassender Abbau von Pflichtaufgaben und Standards

Nach dieser Rede trug Hauptreferent Thomas von der Geschäftsstelle zu dem Thema „ Mehr Verkehrssicherheit durch weniger Schilder“ vor. Er wies darauf hin, dass mit der StVO-Novellierung vom September 2009 — neben einer Neuorientierung beim Radverkehr - das Ziel verfolgt wird, den Abbau des Schilderwaldes - und damit die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer und die Steigerund der Bedeutung der verbleibenden Beschilderung - voranzutreiben. Eine übermäßige Beschilderung führe zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften. Zugleich werte dies im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer die grundlegenden allgemeinen Verkehrsregeln ab und mindere deren Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise. In den Kommunen führe dies im Übrigen zusätzlich zu einem erheblichen Kostenaufwand. Kommunalpolitik und Straßenverkehrsbehörden seien daher aufgerufen, vor Ort systematisch zu überprüfen, ob Verkehrszeichen überflüssig sind und diese Schilder ohne Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf entfernt werden könnten. Schließlich stellte Geschäftsführer Lange von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH die gesetzlichen Anforderungen an die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG vor. Dabei stellte er das Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen dar. Er ging auch auf die gesetzliche Beratungspflicht der Kommunen ein. Hier hätte die Kommune einen weiten Spielraum, wie sie diese Pflicht erfülle. Diese könne insbesondere durch eine — kostengünstige - Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Eine detaillierte Hilfestellung im Einzelfall sei aber den entsprechenden Fachunternehmen vorbehalten. Da zudem die gemeindlichen Beratungskosten in die Abwassergebühr eingerechnet werden dürfen (§ 53 c S. 3 LWG), ist das Konnexitätsprinzip bereits deshalb nicht verletzt (vgl. Art. 78 Abs. 3 Landesverfassung sowie das entsprechende Ausführungsgesetz).Im Anschluss an alle Vorträge fand eine rege Diskussion statt. Sämtliche Vorträge sind im Internet unter Veranstaltungen/Bezirks-Arbeitsgemeinschaften/AG Düsseldorf abrufbar.

Az.: II/1 01-25

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