Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 3/2009 vom 12.12.2008

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Der Vorsitzende der AG Düsseldorf, Bürgermeister Moormann aus Kaarst begrüßte am 19.11.2008 die ca. 150 Teilnehmer. Bürgermeister Dr. Landscheidt von der gastgebenden Stadt Kamp-Lintfort stellte in einem informativen Vortrag die Geschichte und Gegenwart der Stadt dar. Dabei spannte er den Bogen von dem historischen Bergbau bis hin zur Gegenwart mit den Hochtechnologiebetrieben. Auch wies er auf die kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftsförderung mit den benachbarten Kommunen Moers, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn hin.

Beigeordneter Claus Hamacher berichtete über Aktuelles aus der Verbandsarbeit in Düsseldorf.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen begrüßte, dass die NRW-Landesregie€rung den kommunalen Finanzausgleich kritisch überprüft. Dabei müsse vor allem der vertikale Finanzausgleich verbessert, also die insgesamt den Kommunen zur Verfügung stehende Finanzmasse aufgestockt werden. Derzeit sei der Finanzausgleich insgesamt nicht ausreichend dotiert. Dies zeige die trotz gestiegener Steuereinnahmen weiterhin prekäre Finanzsituation vieler NRW-Kommunen. Folge der seit Jahren wachsenden Ausgabenverpflichtungen sei ein immer höherer Schuldenberg bei vielen Städten und Gemeinden. Allein die Kassenkredite - sozusagen die Überziehungskredite der Kommunen - seien in den zurückliegenden Jahren auf einen neuen Rekordwert von 13,7 Mrd. Euro gestiegen.

Des Weiteren bedürfe der horizontale Finanzausgleich - die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmasse auf die einzelnen Kommunen - einer Reform. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sei es nicht akzeptabel, dass die Einwohner einer Gemeinde mit steigender Gemeindegröße im Finanzausgleich stärker gewichtet werden. Eine solche progressive Berücksichtigung der Einwohnerzahl bilde den Aufgabenbestand der Gemeinden nicht zutreffend ab. Zudem dürften bei steigender Einwohnerzahl die Kosten der Kernverwaltung pro Kopf unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar günstiger werden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich daher – so Hamacher – in den weiteren Beratungen für eine gleiche Gewichtung aller Einwohner im Finanzausgleich ein. „Schließlich fordern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Berücksichtigung der Gemeindefläche bei der Verteilung der Finanzmasse. Es gibt zahlreiche Aufgabenfelder, die im ländlichen Raum aufgrund geringer Einwohnerdichte und großräumiger Flächen im Verhältnis zu den Ballungsräumen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.“ Etliche Bundesländer arbeiteten im Finanzausgleich mit einem Flächenansatz. Hier gelte es, auch in NRW eine ähnliche Regelung einzuführen, um einen sachgerechten Finanzausgleich in der kommunalen Familie zu gewährleisten.

Hauptreferent Gerbrand forderte in seinem Vortrag für den Verband die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige

Eltern wählen mit steigender Tendenz längere Betreuungszeiten für ihre Kinder, zudem werden die Kommunen nach dem neuen Kinderförderungsgesetz in noch stärkerem Umfang verpflichtet, Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Diese Anforderungen führen bereits aktuell zu einer deutlichen Kostensteigerung im laufenden Kindergartenjahr. Um die bundesgesetzlichen Vorgagen zu erfüllen, benötigen die Kommunen zwingend eine ausreichende Finanzausstattung. Das Land Nordrhein-Westfalen müsse die Betriebskostenmittel des Bundes in Höhe von rd. 22 Millionen € ungeschmälert an die Kommunen weiterleiten. Offenbar habe die Landesregierung bislang die Absicht, den Verteilungsweg über das Gemeindefinanzierungsgesetz zu wählen, so dass es nur zu einer Weiterleitung der Gelder in Höhe von 23%, also rund 5 Millionen €, komme.

Die nächste Sitzung soll voraussichtlich im Mai in Wülfrath stattfinden. Eine Einladung ergeht aber noch.

Az.: II/1 01-25

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