Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 116/2010 vom 25.02.2010

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 12. Februar 2010 fand in Meinerzhagen die Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Arnsberg statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben rd. 220 Teilnehmern Frau Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, den Regierungspräsidenten Diegel und den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen. Darüber hinaus begrüßte er den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Heß, Stadt Finnentrop und aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider und Herrn Hauptreferenten Thomas. Bürgermeister Pierlings stellte sodann die Stadt Meinerzhagen kurz vor.

 

In seinem Grußwort ging Regierungspräsident Diegel auf seine Gesprächsbereitschaft nach konkreten Presseverlautbarungen ein. Die Bezirksregierung verstehe sich in erster Linie als Dienstleister, erst nachrangig als Aufsichtsbehörde.

 

Die Tagesordnung der Sitzung wurde im Hinblick auf die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Arnsberg ergänzt. Sowohl der Vorsitzende, Bürgermeister Pierlings, als auch der stellvertretende Vorsitzende, Bürgermeister Heß, wurden einstimmig wiedergewählt.

 

Zu dem Schwerpunktthema „Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II“ referierte sodann die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, Frau Schönefeld. Sie ging zunächst auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen ein. Die Prognose der Bundesregierung, angepasst auf NRW, hätte von 2009 auf 2010 eine Steigerung der Arbeitslosenquote von 10 % zur Folge. Anschließend informierte Frau Schönefeld über die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN). Der Anteil der kommunalen Mitarbeiter in den ARGEN liege zwischen 20 und 70 %. Ein dezentrales Angebot vor Ort werde flächendeckend gewährleistet. In Nordrhein-Westfalen gebe es 43 ARGEN mit 394 Liegenschaften. Nicht unproblematisch sei die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20 Dezember 2007, das eine unzulässige Mischverwaltung festgestellt habe. Es stelle sich daher die Frage, wie man das System der Arbeitsverwaltung fortführen könne. Der Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 sehe eine SGB-II-Strukturreform vor. Danach soll eine getrennte Aufgabenwahrnehmung mit angestrebter Kooperation erfolgen. Gleichzeitig sei eine unbefristete Aufgabenwahrnehmung durch die bisherigen Optionskommunen vorgesehen. In diesem Zusammenhang ging Frau Schönefeld auf einen Entwurf der Kooperationsvereinbarung ein. Danach sei die Bundesagentur eigenverantwortlich zuständig für die Eingliederung in Arbeit und für die ALG II Regelleistung. Dies solle mit Personal der Bundesagentur erfolgen. Die Kommunen sollen demgegenüber Unterkunftsleistungen und für sozial-integrativ flankierende Leistungen zuständig sein. Im Weiteren stellte die Referentin die einzelnen unterschiedlichen politischen Positionen dar, ob und inwieweit eine Grundgesetzänderung erforderlich sei. Im Ergebnis hielt sie fest, dass im Hinblick auf die konkrete Verfassungsänderung keine Einigung bestehe. Es bestehe Handlungsbedarf. Ohne eine Regelung würden zum 31.12.2010 bisherige Organisationsformen wegfallen. Dann müsse eine getrennte Aufgabenwahrnehmung erfolgen, was jedoch niemand ernsthaft in Betracht ziehe. Deshalb brauche man eine Einigung bis zum Sommer 2010. Der Bund wolle sich nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen; er werde allerdings auch nicht im erheblichen Umfang Geld zur Verfügung stellen und anschließend kein Mitspracherecht haben. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit resümierte, dass sie aktuell keine genaue Antwort auf die Frage über die Zukunft der ARGEN geben könne, da eine schnelle Lösung nicht in Sicht sei.

 

Anschließend informierte Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider über die aktuellen kommunalpolitischen Tagesthemen. Seine Ausführungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf den Bereich Finanzen. Die Finanzkrise sei eine Jahrhundertkrise. Die Einnahmen würden wegbrechen, zudem die Ausgaben deutlich ansteigen. Die Kommunen müssten immer mehr Kassenkredite in Anspruch nehmen, obwohl gerade die westfälischen Kommunen sparsam gewirtschaftet hätten. Auch diese Kommunen seien nun deutlich betroffen. Gemeinden, die 80 Mio. Euro Gewerbesteuer verloren hätten, seien nicht selten. Die Ursache sah der Hauptgeschäftführer zunächst auf der Einnahmenseite. Die Wirtschaft sei um 5 % geschrumpft und die Talfahrt sei noch nicht beendet. Problematisch sei, dass auch die Finanzzuweisungen des Landes deutlich zurückgehen würden. Besondere Sorge bereite die Ausgabenseite. Im Bereich Soziales habe man jährliche Kostensteigerungsraten von über 10 %. Jedes Jahr hätten die Kommunen eine ¾ Mrd. Euro mehr zu tragen. Die Grundsicherung sei inzwischen ein Massengeschäft. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sei der diskutierte Reformeifer im Hinblick auf Hartz IV verwunderlich. In der Öffentlichkeit würden Forderungen erhoben, die Sätze um 30 % zu erhöhen. Hierbei handele es sich um eine Forderung, die dazu führe, dass 9 Mio. statt 6,7 Mio. Menschen Ansprüche hätten. Hierdurch würden Kosten um 10 Mrd. Euro zusätzlich entstehen. Wichtig sei auch, dass das Lohnabstandsgebot eingehalten werde. Der Bund plane, die Unterhaltskosten abzusenken. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen habe sich inzwischen dafür eingesetzt, dass keine Absenkung erfolge. Am 10. März 2010 finde ein von der Bundeskanzlerin einberufene Kommunalgipfel statt. Bund und Länder müssten endlich erkennen, dass die Kommunen ein strukturelles Finanzierungsproblem hätten. Der Hauptgeschäftsführer hob hervor, man müsse sich vor stets neuen Leistungsversprechen hüten. Insoweit bezeichnete er das Wachstumsbeschleunigungsgesetz aus kommunaler Sicht als „Schuldenbeschleunigungsgesetz“. Im Hinblick auf die von Frau Schönefeld bereits referierten Änderungen zu dem Bereich Hartz IV argumentierte Dr. Schneider, dass eine dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes unumgänglich sei. Man sei gegen eine Kooperation, weil sie das trenne, was bislang zusammengewachsen sei. Der Bund könne nicht alleine bestimmen und die Kommunen seien lediglich verlängerter Arm des Bundes. Das Thema Verfassungsänderung müsse weiter diskutiert werden. Die ARGE müsse eine eigene Behörde sein, damit das kommunale Personal eine Zukunft habe. Auch müsse die Optionslösung erhalten bleiben.

 

Über das Thema „Mehr Verkehrssicherheit durch weniger Schilder“ referierte Herr Thomas. Auf der Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung soll das Thema Straßenschilderabbau umgesetzt werden. Seit Jahrzehnten sei in der Verkehrswissenschaft bekannt, dass die vorhandene Vielzahl von Beschilderungen in einer Straßensituation vom Verkehrsteilnehmer nicht mehr erfassbar sei. Wenige Schilder führten damit letztendlich zu mehr Verkehrssicherheit und zur Entlastung der kommunalen Haushalte. Die Kommunen seien jetzt am Zuge. Ein Abbau der Schilder sei auch zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer angezeigt.

Az.: IV/2

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