Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 2/2009 vom 18.12.2008

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 20. November 2008 fand in Menden die 2. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2008 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben rd. 220 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Düppe, den Regierungspräsidenten Diegel, den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen und den Bürgermeister der Stadt Soest, Herrn Dr. Ruthemeyer, den er zur Wahl des Vizepräsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW beglückwünschte. Darüber hinaus begrüßte er den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Heß, Stadt Finnentrop und aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herrn Beigeordneten Hamacher und Herrn Hauptreferenten Gerbrand. Schließlich begrüßte der Vorsitzende Herrn Dr. Togler von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW. Bürgermeister Düppe stellte sodann die Stadt Menden vor.

In seinem Grußwort ging Regierungspräsident Diegel auf das Sparkassengesetz ein. Als positiv hob er hervor, dass es keine Blockadehaltung der Landesregierung gegeben habe. Diegel ging zudem auf die Finanzsituation der Kommunen und in diesem Zusammenhang auf sog. Derivate ein. Er hob hervor, dass die Kommunen mit Derivaten besonders vorsichtig umgehen sollten. Es hätte bereits einzelne Kommunen gegeben, die sich mit Derivaten verspekuliert hätten. Die Bezirksregierung verstehe sich insoweit als Dienstleister und Problemlöser. Vor diesem Hintergrund sei auch die aktuelle Umfrage der Bezirksregierung Arnsberg zu verstehen. Man habe hierdurch Klarheit bezüglich der Ausgabenseite der Kommunen bekommen wollen. Der Regierungspräsident informierte schließlich zur Umlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Die Ausgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe würden für die heimischen Kreise und damit auch für die kreisangehörigen Gemeinden eine große Belastung darstellen. Der Verbandsetat liege 2008 bei 2,3 Mrd. Euro. Hiervon würden knapp 1,5 Mrd. Euro von Seiten der Kommunen und Kreise über die Landschaftsverbandsumlage aufgebracht. Hierzu müssten die kreisfreien Städte und die Kreise im Regierungsbezirk Arnsberg knapp 46 % (rd. 670 Mio. Euro) tragen. Bei gleichem Hebsatz von 14,6 % würde die Landschaftsverbandsumlage 2009 allein wegen gestiegener Umlagegrundlagen um 52 Mio. Euro steigen. Davon entfielen 24 Mio. auf den Regierungsbezirk Arnsberg. Bei dem zur Zeit noch diskutierten Umlagehebesatz von 15,8 % würde der LWL Mehreinnahmen von fast 180 Mio. Euro erzielen, davon wären über 80 Mio. von den Gemeinden und Kreisen im Regierungsbezirk aufzubringen.

Über „Aktuelles aus der Verbandsarbeit“ informierte Claus Hamacher aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW. Zunächst ging er – anknüpfend an die Ausführungen von Regierungspräsident Diegel – auf das Sparkassengesetz NRW ein. Dieses sei bereits seit 2 Jahren Gegenstand der Diskussion. Ziel des Sparkassengesetzes sei es, die Sparkassen als Dienstleister zu stärken. Es gäbe allerdings unterschiedliche Auffassungen, wie dieses Ziel erreicht werden könne. Als wesentliche Inhalte des neuen Sparkassengesetzes nannte Hamacher die fakultative Ausweisung von Trägerkapital, die Ausweitung der Möglichkeit der Verwendung der Ausschüttung von Sparkassenkapital, die Klarstellung des Eigentümerstatus der Kommunen und die entschärfte gesetzlich verordnete Verbundzusammenarbeit zwischen Sparkassen und WestLB. Zusammenfassend sei festzustellen, dass das aktuelle Sparkassengesetz den Wünschen und Anregungen der kommunalen Seite in weiten Teilen entspreche. Hamacher informierte sodann über die Finanzmarktkrise und über die möglichen Auswirkungen für die Städte und Gemeinden. Die Finanzmarktkrise bremse die Konjunktur, dies könne sich nachteilhaft insbesondere auf die Gewerbesteuereinnahmen auswirken. Wenn die Arbeitslosenzahlen steigen, seien zudem höhere Soziallasten zu erwarten. Der Beigeordnete informierte ferner über die November-Steuerschätzung. Danach seien im Jahr 2009 leichte Steuerrückgänge zu erwarten. Das Ergebnis liege allerdings immer noch deutlich über der Steuerschätzung aus dem Mai 2008. Dieses Ergebnis überrasche, da es nicht zusammenpasse mit den möglichen Folgen der Finanzmarktkrise. Er empfahl, mit den aktuellen Steuerschätzungen eher sehr zurückhaltend umzugehen. Hamacher informierte schließlich über den kommunalen Finanzbericht des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Er wies darauf hin, dass der Bericht zu einem Zeitpunkt erstellt worden sei, als sich die Auswirkungen der Finanzmarktkrise noch nicht deutlich gezeigt hätten. Es gebe Kommunen, die Konsolidierung betrieben hätten. Durch die Umstellung auf das NKF gebe es allerdings weniger Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befänden. Diese Kommunen könnten den Ausgleich noch 2 bis 5 Jahre aus der Ausgleichsrücklage realisieren, dann würden viele wieder ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen.

Sodann informierte Hauptreferent Gerbrand aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes über die aktuellen Entwicklungen zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Er forderte die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige. Eltern würden mit steigender Tendenz längere Betreuungszeiten für ihre Kinder wählen, zudem würden die Kommunen nach dem neuen Kinderförderungsgesetz in noch stärkerem Umfang verpflichtet, Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Diese Anforderungen führten bereits aktuell zu einer deutlichen Kostensteigerung im laufenden Kindergartenjahr. Um die bundesgesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, würden die Kommunen zwingend eine ausreichende Finanzausstattung benötigen. Das Land Nordrhein-Westfalen müsse die Betriebskostenmittel des Bundes in Höhe von rd. 22 Millionen Euro ungeschmälert an die Kommunen weiterleiten. Anschließend stellte Gerbrand die Position des Verbandes zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum dar. Die derzeitige Förderung des Landes für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum sei unzureichend. Es gehe darum, die bestehenden Lücken der Breitbandversorgung zügig zu schließen, da die Breitbandversorgung ein wichtiger Standortfaktor sei. Zu beachten sei zudem, dass die Leitungen immer größere Datenmengen bewältigen müssten. Gerbrand ging schließlich auf eine Clearing-Stelle ein, die technische Fragen zur Breitbandversorgung beantworten könne.

Dr. Togler von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW informierte sodann über ein integrales Konzept zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen für die kreisangehörigen Kommunen im Rheinisch-Bergischen-Kreis. In diesem Zusammenhang ging er zunächst auf das novellierte Landeswassergesetz ein. Aus § 61 Abs. 4 Landeswassergesetz ergebe sich, dass bei bestehenden Abwasseranlagen eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung bei Änderung oder spätestens bis zum 31.12.2015 bestehe. Das Projekt im Rheinisch-Bergischen-Kreis sei im Juni 2006 gestartet und würde im Herbst 2008 fertig gestellt. Es sei mit Mitteln des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert worden. Ausgangslage sei gewesen, dass die Grundstückseigentümer die gesetzlichen Vorgaben nicht kennen würden. Zudem seien die Grundstückseigentümer mit der Thematik Dichtheitsprüfung/Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen überfordert. Es bestehe das Problem, dass die Unkenntnis der Grundstückseigentümer von unseriösen Firmen ausgenutzt werde. Auch bei Neubau von Entwässerungsanlagen würden teilweise Fehler gemacht. Prävention fände nicht statt. In dem Projekt sollten alle an dem Prozess beteiligten Personen, Firmen und Institutionen auf die Anforderungen vorbereitet werden. Im Rheinisch-Bergischen-Kreis seien die Bürgerinnen und Bürger gezielt informiert worden. Darüber hinaus sei ein Anforderungskatalog für Sachkundige erstellt worden. Zukünftig dürften Dichtheitsprüfungen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben im Rheinisch-Bergischen-Kreis nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen könnten. Dies sei in den Entwässerungssatzungen festgelegt worden. Die Kreishandwerkerschaft halte im Internet eine Liste von Firmen vor, die die Anforderungen erfüllen. Alternativ könne jeder Grundstückseigentümer die Anforderungen selbst überprüfen. Im Rahmen des Projektes seien die örtlichen Firmen geschult worden. Darüber hinaus sei eine Prioritätenliste erstellt worden.

Az.: IV/2

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