Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 5/2002 vom 05.01.2002

Steuertipps für Denkmaleigentümer

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und das Finanzministerium des Landes NRW haben die "Steuertipps für Denkmaleigentümer" überarbeitet und neu aufgelegt. Denn neben Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermitteln zur Altbaumodernisierung sind steuerliche Vergünstigungen eine wichtige Hilfe für die Besitzer von denkmalwerten Gebäuden. Die "Steuertipps für Denkmaleigentümer" informieren über Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen.

Erhältlich ist die Broschüre unter der Bestellnummer SB 262 bei den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss, z. Hd. Frau Stecher, Am Krausenbaum 11, 41464 Neuss, Telefax: 02131/74502132, E-mail: mswks@gwn-neuss.de oder beim C@ll NRW Bürger- und Servicecenter, Telefon: 01803 100 110

Az.: I/2 681-15

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