Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 645/2000 vom 20.11.2000

Steuersenkungs-Ergänzungsgesetz

Zur Umsetzung der anläßlich des Zustimmungsbeschlusses des Bundesrates am 14.07.2000 befaßten sog. "Mittelstandsentschließung" hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes mit dem Ziel weiterer Entlastungen, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft, eingebracht (BT. Drs. 14/4217). Danach soll zum 1. Januar 2005 der Höchststeuersatz der Einkommensteuer um einen weiteren Prozentpunkt auf 42 % gesenkt werden. Für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben kann zur Absicherung der Altersvorsorge des Unternehmers ab dem 1. Januar 2001 der halbe durchschnittliche Steuersatz, mindestens jedoch der Eingangssteuersatz, einmal im Leben in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauerhaft berufsunfähig ist. Die Auswirkungen dieses Steuersenkungsergänzungsgesetzes sind in dem Schnellbrief vom 28. Juli 2000 (Tabelle II) im einzelnen dargestellt. Danach ergeben sich für die Gemeinden in NRW folgende Steuerausfälle (unmittelbar und mittelbar): 2001: 59 Mio DM, 2002: 84 Mio DM, 2003: 118 Mio DM, 2004: 119 Mio DM, 2005: 368 Mio DM, 2006: 384 Mio DM.

Az.: IV-920-03/2

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