Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 302/2006 vom 18.04.2006

Steuerschätzung Mai 2006

Die Steuerschätzungen im Mai und November eines jeden Jahres arbeiten grundsätzlich auf der Grundlage des zum Schätzzeitpunkt geltenden Rechts. Dies hätte für die anstehende Mai-Steuerschätzung zu dem Ergebnis geführt, dass insbesondere die Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes und damit die finanziellen Wirkungen der Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozentpunkte zum 01.01.2007 unberücksichtigt geblieben wären. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat ausnahmsweise dafür plädiert, dass bei der anstehenden Schätzung das noch nicht verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz und die anderen noch nicht im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetze bereits berücksichtigt werden. Diese Ausnahme ist damit zu begründen, dass diese Gesetze, insbesondere das Haushaltsbegleitgesetz, immense Auswirkungen auf das Steueraufkommen haben werden und somit eine Nicht-Berücksichtigung die kommende Steuerschätzung völlig unbrauchbar machen würde. Die Ausnahme ist auch vertretbar, da unter dem Vorzeichen des Koalitionsvertrages nicht mit größeren Hindernissen im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist.

Der StGB NRW hat sich außerdem auch an das Landesfinanzministerium NRW gewandt, um für eine Unterstützung dieser Angelegenheit zu werben.

Az.: IV/1 900-02

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