Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 312/2001 vom 20.05.2001

Steuerrechtliche Fragen bei Ganztagsschulen

Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung der Grundversorgung der Schülerinnen und Schüler mit Speisen und Getränken an Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsbetreuung mit Schreiben vom 20. März 2001 folgendes mitgeteilt:

"Angesichts des Ausbaus der Ganztagsbetreuung an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I entstand die Frage, inwieweit die Grundversorgung der Schülerinnen und Schüler mit Speisen und Getränken (sogenannte Mensabetriebe) als gemeinnützig behandelt werden können.

Das Finanzministerium hat mir mitgeteilt, daß die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken an Schüler und Schülerinnen von Ganztagsschulen und Schulen, die eine ganztägige Betreuung von Schülerinnen und Schülern anbieten, ein (steuerfreier) Zweckbetrieb ist. Mensavereine, deren einziger Zweck die Versorgung der Schüler und Schülerinnen mit Speisen und Getränken ist, können demzufolge als gemeinnützig behandelt werden."

Az.: IV/2-211-13/2

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